Im letzten Beitrag vor diesem hier ging es um eine Karnevalsparty der Lebenshilfe bzw. das Sponsoring derselben. Dazu habe ich einige Fragen formuliert und bereits an die Lebenshilfe geschickt, hier nun geht es um eine wesentlich HEISSERE Sache.
So feierten auch in diesem Jahr die Stadtwerke erneut eine grosse Jecken-Sause im Steinhof bzw. sie sponsorten das Ganze. Der Steinhof ist wohl als Event Location ziemlich beliebt, kein Wunder vielleicht, denn dort ist Stefanie Link, die Gattin unseres OB, in leitender Position beschäftigt.
Das ist allerdings nur eine ECHTe Nebensache.
Vielmehr geht es um dies hier: In diesem Jahr wurden die Eintrittskarten, wie es zum Beispiel der WAZ aktuell zu entnehmen ist …
… zum Großteil verkauft, was auch immer das heisst, anscheinend haben eventuell einige Leute die Karten doch geschenkt bekommen. Und genau auf die kommt es an. Eine Liste habe ich nicht, aber eine Vermutung.
Im letzten Jahr lief das anders ab und sorgte für viel Unmut, wahrscheinlich bei den Zukurzgekommenen. Und da die WAZ gerne über solche Events berichtet, auch diesmal wieder ein Rückgriff auf ihre Berichterstattung von vor fast genau einem Jahr:
Der Unterschied zu diesem Jahr: Die Stadtwerke, Tochter der DVV, die wiederum der Stadt gehört, übergab als Sponsorin die Eintrittskarten an den HDK, den Hauptausschuss des Duisburger Karnevals. Der wiederum verschenkte sie anscheinend. Zitat aus der WAZ:
Karten gab es keine im freien Verkauf. Nur wer eine Einladung hatte, durfte mitfeiern. Und das taten neben der DVV-Konzernspitze um den Vorsitzenden der Geschäftsführung Markus Wittig, Vertretern der Stadt – allen voran Oberbürgermeister Sören Link – und städtischer Tochter-Gesellschaften sowie Karnevalisten nicht zuletzt auch DVV-Geschäftskunden. Der HDK durfte nach Angaben des DVV-Sprechers Ingo Blazejewski etwa die Hälfte der insgesamt 400 Gäste einladen.
Entscheidend ist dieser Satz:
Der HDK durfte nach Angaben des DVV-Sprechers Ingo Blazejewski etwa die Hälfte der insgesamt 400 Gäste einladen.
Entscheidend ist dieses Wort:
einladen
Was mit der anderen Hälfte geschah weiß ich noch nicht.
Gucken wir uns in dem Zusammenhang mal den Verhaltenskodex der Stadtwerke an, die auf den Kodex der Mutter DVV verweist.
https://www.stadtwerke-duisburg.de/privatkunden/wir-fuer-duisburg/sponsoring
https://www.dvv.de/fileadmin/Inhalte_DVV/Konzern/Corporate_Governance/DVV_Verhaltenskodex.pdf
Und wenden uns dabei der Seite 5, rechte Spalte zu (Zitat/Auszug):
Geschenke an Beschäftigte von staatlichen Institutionen dürfen
– entsprechend den Richtlinien im öffentlichen Dienst – über
einfache Präsente wie Werbeartikel nicht hinausgehen. Da die
Gewährung von Zuwendungen zur „Klimapflege“ bei Amts-
trägerinnen und Amtsträgern bereits strafbar sein kann,
sollte ein solches Verhalten grundsätzlich unterlassen werden.
Laut WAZ amüsierten sich in diesem Jahr u.a. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, Staatssekretär Mahmut Özdemir, Oberbürgermeister Sören Link und Stadtdirektor Martin Murrack im Steinhof.
Und wer amüsierte sich 2024 mit einer womöglich geschenkten Eintrittskarte (und ev. mehr), die über den Umweg HDK, bezahlt von der DVV oder der Tochter Stadtwerke, in einladender Weise ausgegeben wurde?
Nur nebenbei: Bestechung von Amtsträgern etc. beginnt schon bei Kleinigkeiten und verjährt erst nach fünf Jahren.
Zitat des BGH:
Zuwendungen an Amtsträger, die der „allgemeinen Klimapflege“ oder „politischen Landschaftspflege“ dienen, sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig strafbar als Vorteilsgewährung an Amtsträger gemäß § 333 StGB und als Vorteilsnahme durch den Amtsträger gemäß § 331 StGB.
Die Abschlussfrage lautet also:
Haben 2024 und auch 2025 Amtsträger ihre Karnevals-Eintrittskarten selbst bezahlt? Wenn nicht, dann handelt es sich u.U. um eine Straftat, womöglich mit Wiederholung. Betroffen wären dann beide Seiten und ev. sogar der HDK. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Hinweise: Zu den DVV-Geschäftskunden (s.o. Zitat aus der WAZ) können auch Amtsträger zählen. Und wer weiß ob nicht auch Begleitpersonen (vielleicht Verwandtschaft 1. Grades) von Amtsträgern in den Vorzug und Genuss von kostenlosem Eintritt kamen, was die Höhe der Zuwendung möglicherweise nochmals steigert. Stadtratsmitglieder sind nicht per se Amtsträger, sondern überwiegend Mandatsträger. Zu Letzteren gibt es aber auch entsprechende Paragraphen im StGB ( §108e).
Ich schreibe die Verantwortlichen und mögliche Betroffene nun möglichst alle sukzessive an. Da die Wortlaute unterschiedlich sein werden und um nicht einseitig und vorzeitig Verdacht zu erzeugen lasse eine Wiedergabe meiner Anschreiben diesmal weg. Sie können sich sicherlich denken was jeweils sinngemäß drinsteht. Ich berichte wieder wenn ich Reaktionen bzw. Antworten habe.
Übrigens:
Da ich oben Bärbel Bas und Mahmut Oezdemir erwähne noch Folgendes: Beide haben mir auf eine Anfrage vor Wochen versichert die Eintrittskarten für die Spiele des MSV selbst zu bezahlen, OB Link blieb mir die Antwort bis jetzt schuldig. Typisch, er reagierte gar nicht, so wie immer.
Bei solchen Vorfällen muss ich automatisch, dagegen kann ich mich kaum wehren, immer an diese kleine Quittung denken:
Hinweis:
Wer mehr über das Thema in juristischer Hinsicht erfahren will sucht per google oder chatGPT den §331 ff. StGB. Und in Fachkommentaren dazu kann man leicht in Erfahrung bringen, dass alles was über simple Höflichkeit und übliche Gefälligkeit (Tasse Kaffee oder Tee, …) gegenüber AmtsträgernInnen hinausgeht gemäß §331 ff. StGB strafbar ist.