Brief an wfbm/Esthetique wegen Fotos mit Menschen mit Handicap

Sehr geehrte Frau Lütke-Vestert, Sehr geehrter Herr Krützberg,

im Rahmen von Berichterstattungen zum aktuellen Fall wfbm/Rogg u.a. würde ich auf unserem Stadtmagazin-Portal www.duistop.de auch Bilder der wfbm und der Marke Esthetique einsetzen, die ich auf den entsprechenden Webseiten aktuell finden kann.

Dazu brauche ich Ihr Einverständnis. Können Sie mir aber stattdessen auch Pressebilder zur Verfügung stellen, das wäre super?

Ausserdem benötige ich die entsprechenden Model Releases, und, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist,  von Ihnen persönlich eine Freizeichnung für mich zur Sicherheit, dass  alle abgebildeten Personen ihr ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung und zur Nutzung gegeben haben.

Da es sich teils auch um Menschen mit Handicap handelt wüsste ich natürlich auch gerne wer in diesem Fall das Einverständnis gibt, der/die Behinderte selbst oder ein Vormund o.ä.?

Vllt. können Sie mir dazu generell Infos geben wie in einem solchen Fall grundsätzlich bei der wfbm (inkl. beim Label Esthetique) gehandelt wird.

Es könnte sich bei einer Veröffentlichung  uU auch um einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht gemäß DSGVO handeln, weil jeder nun weiß(wenn es keine gecasteten Models aus Agenturen sind) dass diese Personen bei der wfbm leben und arbeiten.

Insofern obliegt ihnen in zweierlei Hinsicht Schutzmassnahmen zu ergreifen: einmal für die Person und einmal für den/die Mitarbeiter*In.

Danke vorab.

www.duistop.de

Michael Schulze