In der Causa Bezüge der fristlos entlassenen Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung(wfbm) hat sich jetzt wohl auch die Düsseldorfer Bezirksregierung eingeschaltet. Anmerkung von mir: In Düsseldorf regiert „Schwarz/Gelb“.
So wurden angeblich Gespräche mit der Stadt Duisburg geführt und alle Unterlagen angefordert. Aktuell prüft die Kommunalaufsicht noch ob die Stadt Recht und Gesetz eingehalten hat.
In der RP hat man u.a. einen Fachanwalt zu Wort kommen lassen und ihn um eine Einschätzung der Sachlage gebeten. Nachzulesen hier: https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/wfbm-skandal-in-duisburg-anwalt-glaubt-an-taeuschung-des-aufsichtsrats_aid-24356705
Der Anwalt kommt z.Z zu dem Schluß, dass es sich um eine Täuschung seitens Rogg und Spaniel handelt. Begründung u.a. sinngemäß: Vorstandsgehälter müssen laut HGB in der Summe veröffentlicht werden, oder es gibt nur eine(n) Geschäftsführer*In. Dann werden nur die allgemeinen Personalkosten ausgewiesen.
Das ist zwar korrekt, soweit mir bekannt, jedoch gehört ein(e) GF nicht zum normalen Personal wie alle üblichen Angestellten und/oder Beschäftigten.
Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist ein Dienstvertrag auf welchen die §§ 611 f. BGB Anwendung finden. Er ist kein Arbeitsvertrag. Der Geschäftsführer ist somit KEIN Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Auch werden mit ihm gesonderte Verträge ausgehandelt und unterzeichnet.
Neben den üblichen Kostenauflistungen hätte man sich also als AR auch die Vertragswerke angucken müssen, auch die wären ja dann „unterschlagen“ worden.
Zu den primären Pflichten eines AR gehört vor allem auch die Überwachung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands.
Nachrangig ist ev. auch eine/die Directors&Officers-Versicherung für Frau Rogg angepasst worden, denn Versicherer übernehmen die Risiken nur bei vollständigen Mitteilungen aller Details und Detailänderungen. Und mit höheren Bezügen können durchaus die Kompetenzen ausgeweitet worden sein, was die Risiken erhöht und ev. Prämien-Anpassungen erforderlich macht.
Auch den jeweils bei der Erstellung der Bilanzen tätigen Wirtschaftsprüfern hätte etwas auffallen müssen, was sie jeweils deutlich hätten ausweisen müssen.
Natürlich können Verträge etc. gefaked worden sein, ebenso Zahlenwerke, Belege, Bilanzen sowie Kontenbewegungen und Zahlungsvorgänge, aber gesamt betrachtet klingt das ziemlich verschwörungstheoretisch.
Viel interessanter ist, warum sollte Herr Spaniel als AR-Vorsitzender das Vorhaben unterstützt haben? Haben ihm die hohen Bezüge von Frau Rogg genutzt? Hatte er was davon?