In Wedau wirds langsam ernst. Deshalb erreichte mich gestern ein Aufruf der äußerst engagierten Uferretter (www.uferretter.de) – genauer gesagt von Martin Dobberstein:
Liebe Uferretter,
was ist passiert?
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1061-II – Wedau – liegt vom 25.07.2018 bis zum 14.09.2018 öffentlich aus.
Man kann ihn beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duisburg, montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr, in den Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25 einsehen.
Online findet man den Plan mit Begründung und Umweltbericht sowie allen Gutachten im Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg sowie unter http://www.6-Seen-wedau.de unter Service.
Leider hat die Stadt in dem Bebauungsplan die Geschoßhöhe der Gebäude direkt am Masurensee sogar auf 7 Geschosse erhöht, zudem eine extrem dichte Bebauungsform. Dias Verhältnis der bebauten Flächen liegt in aller Regel deutlich höher als es im Baugesetzbuch vorgesehen ist. So sind Bebauungen mit 60% bis 80 % auf den Parzellen keine Seltenheit, sondern die vorrangige Bauform. Das dadurch entstehende extrem hohe Verkehrsaufkommen hat die Bestandsbevölkerung zu tragen. Gutachten bescheinigen schlechteste Ergebnisse. Dennoch wird die Situation in der Begründung des Bebauungsplans schön geredet.
Das darf so nicht genehmigt werden!
Was könnt Ihr machen?
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.
Unten ein Formular wie eine Stellungnahme/ein Einwand aussehen kann/soll. Also helft mit diesen Bebauungsplan zu verbessern, schreibt Einwände!
Hier das Formular:
Dein Name / Deine Adresse
An
Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, 47051 Duisburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Link,
sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den am 25.07.2018 bekanntgegebenen Bebauungsplan Nr. 1061-II – Wedau möchte ich folgende Einwände vorbringen:
1.
2.
3.
…
(Hier bitte nacheinander die Punkte des Bebauungsplans aufführen, mit denen Du nicht einverstanden bist. Gleichzeitig Einwände schlüssig, nachvollziehbar und sachlich begründen. Mögliche Gründe für einen Einspruch können sein, dass Gesetze oder Verordnungen nicht beachtet wurden oder dass der Bebauungsplan dem Flächennutzungsplan inhaltlich widerspricht. Daneben kannst Du auf Aspekte hinweisen, die Ermessungsentscheidungen sind, beispielsweise wenn es um die mögl. Lärm- und Verkehrsbelastung geht.)
Ort, Datum, Deine Unterschrift