In der Sache wfbm/Rogg hatte ich OB Link erstmalig Ende Januar 2018 direkt angeschrieben. Ebenso hatte ich Ihn in der Sache „Bungardt und Kollegin“ (zwei städtische Beschäftigte bei dem privaten Verein City-Du e.V.) mehrfach angeschrieben. Letzteres hatte ich auch der städtischen Compliance-Beauftragten Frau Dr. Kulendik mehrfach mitgeteilt.
Beide Fälle trug ich am 6. Juni -da von Herrn Link keine Antworten kamen- auch dem Rechnungsprüfungsamt vor. Bis heute – 10 Wochen später(!)- habe ich keinerlei Reaktion oder gar Antwort erhalten. Kann man den Institutionen noch trauen?
Hier mein Mail ans Rechnungsprüfungsamt der Stadt Duisburg vom 6. Juni 2018:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in mehreren Angelegenheiten habe ich die Stadt Duisburg und teils auch Beteiligungsgesellschaften um Auskünfte gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW gebeten. Meine Anfragen wurden trotz mehrfacher Erinnerungen jedoch nicht beantwortet. Dabei geht es um durchaus relevante finanzielle Angelegenheiten.
Die Stadt weiß um die derzeit überlasteten Verwaltungsgerichte und ich denke eine gerichtliche Klärung bzw. eine gerichtliche Durchsetzung meiner Anliegen würde Jahre dauern.
Ich wende mich nun an Sie um vllt. über das Rechnungsprüfungsamt an die Informationen zu kommen.
Drei konkrete Fälle würde ich Ihnen daher schildern bei denen ich auch für die Rechnungsprüfung relevante Sachlagen vermute.
1. Zwei angestellte oder verbeamtete MitarbeiterInnen der Stadt arbeiten in einem privaten Verein nutzen aber z.B. die Kommunikationsmögl. der Stadt (z.B. Email-Adressen) etc. Eine Meldung an das Zollamt wegen mögl. unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist bereits von mir veranlasst worden, nur bekomme ich dazu keine weiteren Infos über mögl. Ermittlungen und Ermittlungsergebnisse.
2. Die Bezüge einer Geschäftsführerin einer gGmbH an der die Stadt 50% Anteile hält werden nicht veröffentlicht obwohl der Public Corporate Governance Kodex der Stadt dies vorschreibt.
Möglicherweise sind die Bezüge exorbitant hoch und es liegen eine Gefährdung der Steuervorteile – auch rückwirkend – sowie eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
3. In vorbenannter gGmbH (s. 2.) gibt es Buchungsvorfälle die meines Erachtens einer Prüfung unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um interne Verrechnungen deren Summen/Salden deckungsgleich sind mit anderen Geschäftsvorfällen mit Personen der Stadtverwaltung weshalb ein Untreueverdacht nahe liegt.
Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid ob Sie zuständig sind und mir weiterhelfen können. Danke.
MfG
Michael Schulze