2017 machte Herr Spaniel als Aufsichtsrat der wfbm nicht weiter und OB Link schlug Herrn Krützberg vor – vielmehr bestimmte er ihn als Nachfolger. Ich habe Zweifel ob dieses „Verfahren“ konform geht mit den Bestimmungen der Gemeindeordung NRW (GO NRW). Aus diesem Grunde bekam der OB soeben dieses Schreiben von mir:
Guten Morgen Herr Link,
(Herrn Krützberg, Frau Klein zur Kenntnisnahme)
im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der wfbm (überhöhte Bezahlung der GF Rosalyne Rogg u.a.) habe ich diverse Gesetze überprüft.
Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie Herr Link in drei Fällen (wfbm, DuisburgKontor und Sana Kliniken) zuletzt in 2017 jeweils Ihre Vertreter selbst bestimmt haben. Dazu gab es nur eine Mitteilungsvorlage an den Rat und keine Beschlussvorlage. Dies wird ev. ähnlich in den zurückliegenden Jahren erfolgt sein. *s.u.
Laut Niederschrift wurde darüber jedoch vom Rat nicht abgestimmt, sondern Ihre Entscheidung wurde nur zur Kenntnis genommen .
Gemäß GO NRW §113 Punkt 3 entscheidet jedoch der Rat über die Entsendung. Im Falle wfbm-Aufsichtsrat hätte also über die Entsendung Herrn Krützbergs eigentlich der Rat entscheiden müssen.
Ich verstehe die Gemeindeordnung jedenfalls so.
Aus diesem Grunde sende ich Herrn Krützberg und Frau Klein von der Bezirksregierung (Kommunalaufsicht) dieses Mail zur Kenntnisnahme.
Ich fordere Sie nunmehr auf mir kurzfristig mitzuteilen ob der Gesetzessachverhalt wie ich ihn verstehe korrekt ist und Sie und der Rat damit gegen die Gemeindeordnung verstossen haben. Oder ob alles korrekt abgelaufen ist. Danke sehr.
Weiter unten die entsprechenden Links.
Gruß
Michael Schulze
§ 113 (Fn 38)
Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen
(3) Die Gemeinde ist verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, daß ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muß der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen.
Mitteilungsvorlage – 27.11.2017
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1583586&type=do&
Niederschrift – S. 168 – 27.11.2017
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1590361&type=do&
* Im Jahre 2012 wurde laut Duisburger Ratsinfosystem Herr Spaniel einfach mal eben im Handstreich von seinem Vorgänger Dr. Greulich(Vertreter von OB Link) als wfbm-Aufsichtsratsvorsitzender „bestimmt“. Eine Zustimmung des Rates gab es damals auch nicht.