Elke Patz antwortet nicht – Erinnerung heute nochmals an sie raus

ERINNERUNG:

Hallo Frau Patz,

ich möchte Sie nochmals an meine Anfrage vom 18. August 2018 erinnern. Sie haben mir leider bis heute nicht geantwortet und auch überhaupt nicht reagiert. Dies finde ich für eine Ratsfrau der Stadt Duisburg einem Bürger gegenüber -das bin ich ja auch- höchst merkwürdig.

Ich werde nunmehr Herrn OB Link darüber informieren und ihm diese Mail zur Kenntnis bringen und wenn nötig, auch einen Antrag an der Rat per §24 GO NRW einreichen.

Ich finde es -mit Verlaub- höchstbefremdlich, wenn Sie sich in der Sache nicht äussern, vor allem da zZ noch der LoPa-Prozess vor dem Landgericht läuft.

Sie könnten, nein Sie sollten klarstellen, dass es keine Interessenskollisionen Ihrer Tätigkeiten für die Stadt (Rat, Ausschüsse, etc.) und der beim Landgericht als Justizbeamtin gibt/gab und alles unternommen wird/wurde um diese zu vermeiden.

Ich glaube ich muss nicht weiter ausführen was ich meine.

Gruß

M. Schulze

 

Sehr geehrte Frau Patz,

www.duistop.de ist ein kritisches neues Stadtmagazin für Duisburg.

Wir bzw. ich als Chefredakteur beschäftigen uns schwerpunktmässig mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft in der Stadt.

Im Rahmen unserer/meiner Recherchen in diversen Angelegenheiten habe ich folgende Bitte an Sie:

Laut Ratsinfosystem https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/kp0050.asp?__kpenr=3228

sind Sie in etlichen Funktionen tätig, im Rat und etlichen Ausschüssen sowie in Aufsichtsgremien städtischer Töchter.

Auf der anderen Seite sind Sie Justizbeamtin am Landgericht.

Nun ist es so, dass Sie als Beamtin laut BBG zwar politisch(tätig) sein dürfen(Parteimitgliedschaft, Parteiamt), im Falle von Parlamentszugehörigkeiten aber andere Massstäbe angelegt werden.

Ob dies auch kommunale Parlamente, also Stadträte, betrifft, weiß ich eben nicht. s. https://www.dbb.de/beamte/beamtenstatus-dienstrecht/beamte-und-politik.html

Deshalb bitte ich Sie hiermit um eine möglichst kurzfristige Aufklärung ob Ihnen als Justizbeamtin am Landgericht, dass ja durchaus auch mit „städtischen“ Angelegenheiten befasst ist (zB LoPa-Verfahren), eine Ratstätigkeit erlaubt ist sowie die in Ausschüssen und Aufsichtsgremien städtischer Töchter.

Danke vorab. Verweise auf Gesetze, Kommentare, Urteile sind von mir ausdrücklich erwünscht.

Ich werde erstmal Ihre Antwort abwarten, antworten Sie nicht, wende ich mich an Ihren Dienstherrn.

Gruß

Michael Schulze