Bürgerinitiative zweifelt die Aussagefähigkeit des vorgelegten Verkehrsgutachtens zum Logistikzentrum an
Pressemitteilung der Hornitexter
Der Rat der Stadt Duisburg hat am 7. Mai 2018 die Umwandlung von einem 3,5 ha großem Landschaftsschutzgebiet im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl in Gewerbefläche beschlossen. So soll die Erweiterung des Logistikzentrums „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ auf dem ehemaligem Hornitex-/Glunzgelände durch Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglicht werden.
Grundlage für diesen Ratsbeschluss waren zahlreiche Gutachten. Darunter auch das der Spiekermann GmbH, Düsseldorf. Das aus dem Jahr 2017 erstellte Verkehrsgutachten wurde im Auftrag des Luxemburger Investors Rheindeich S.a.r.l. erstellt. Die Bürgerinitiative bemängelt, dass das Gutachten auf veralteten Daten basiert. Die durchgeführte Verkehrszählung an der Rheindeichstraße vonseiten der Stadt Duisburg beruht lt. Gutachten auf einer Datenerhebung im Jahr 2013. 2014 ergänzt von Spiekermann durch eine an einem Knotenpunkt durchgeführte Zählung, von der jedoch keine Zählergebnisse vorliegen. Schon 2014 wurde eine durchschnittlich höhere Verkehrsdichte von 10 % gegenüber den Werten aus 2013 ermittelt. Außerdem wurde an einem weiteren Knotenpunkt an der Rheindeichstraße/Kohlenstraße keine Zählung durchgeführt! Diesen Verkehrsknotenpunkt wurde also schlicht übersehen. Daher haben die Hornitexter am Donnerstag letzter Woche an vorgenannter Einmündung eine eigene Verkehrszählung in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr vorgenommen. Die Zählung fand nach der von der Stadt üblich angewandten Methode statt, wobei auch nach PKW- und Schwerverkehr (über 7,5 t) unterschieden wurde. „Die Auswertung der Ergebnisse liegt in der Kürze der Zeit noch nicht vor“, so BI-Sprecher Jürgen Hagenuth, „Die erhobenen Daten würden jedoch mit denen des Verkehrsgutachten abgeglichen und an den begleitenden Rechtsanwalt der Bürgerinitiative übermittelt. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine starke Abweichung der Angaben zwischen Gutachten und dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen feststellbar ist, wäre neben den Verkehrsgutachten auch das darauf basierende Lärmgutachten in Frage zu stellen.“