Ja, Sie lesen richtig. Wie unser Gastautor Ulrich Scharfenort erlebt hat, ist es in Duisburg durchaus möglich einen Parkplatz mitten in einer Feuerwehrzufahrt eines Mehrfamilienhauses zu platzieren.
Brucknerstrasse 26-30 am 13.09.2018 – Man sieht das P-Schild für den Behindertenparkplatz und direkt dahinter das typische Hinweisschild auf die freizuhaltende Feuerwehrzufahrt – Bild: Ulrich Scharfenort
Nachdem er das Foto aufgenommen hatte wandte er sich wie folgt zuerst an die Feuerwehr:
Sehr geehrte Mitmenschen*,
wie kann es sein, dass in einer Feuerwehrzufahrt ein Parkplatz für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingerichtet wird? Ist dies nicht grob fahrlässig? Ich denke mal nicht, dass ein Mensch mit Mobilitätseinschränkung so beweglich ist, dass er schnell mal eben das Auto wegsetzt, wenn es brennt, schon gar nicht, wenn es in der eigenen Wohnung brennt. Müsste eine Feuerwehrzufahrt nicht stattdessen komplett fürs Parken gesperrt sein. Das angehängte Bild zeigt diese Situation in real an der Brucknerstraße 26-30 in Rheinhausen. Ich bezweifle, dass dies nicht zu Verzögerungen führt, die letztlich Menschenleben kosten werden. Nach IFG NRW wüsste ich deshalb, warum dort trotzdem ein derartiger Parkplatz genehmigt wurde und keine Absperrung vorgenommen wurde. Ich gehe davon aus, dass hier eine Abstimmung mit der Feuerwehr stattfand.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
(* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine geschlechtsneutrale Anrede.)
Als er keine Antwort bekam wandte er sich an die Stadt mit der selben Frage und erhielt von dort folgende 1. Antwort:
Sehr geehrter Herr Scharfenort.
Bei dem, von Ihnen angefertigten Foto, handelt es sich um eine nicht öffentliche Feuerwehrzufahrt. Hier ist alleine der Eigentümer/Vermieter in der Pflicht, Verstöße zu ahnden! Die städtischen Überwachungskräfte dürfen hier nicht tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. XXX
Stadt Duisburg
Er schrieb daraufhin an den städtischen Mitarbeiter wie folgt zurück:
Sehr geehrter Herr XXX,
wollen Sie mir jetzt allen ernstes erzählen, dass der Parkplatz völlig unabhängig von der Feuerwehrzufahrt wäre? Der Zusammenhang ist doch sogar mir als Laien offensichtlich. Das ist schon nicht mehr grob fahrlässig, das ist Vorsatz. In oder vor einer Feuerwehrzufahrt dürfen keinen Parkplätze ausgewiesen werden! Wird dies dennoch gemacht ist klar wer dann haftet, wenn etwas passiert. Hat die Stadt etwas nichts aus der Loveparade gelernt?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Und bekam daraufhin die folgende 2. Antwort:
Sehr geehrter Herr Scharfenort.
Ich muss Ihnen erneut mitteilen, dass diese Feuerwehrzufahrt keinen amtlichen Charakter hat. Die Verkehrsüberwachungskräfte haben keine rechtliche Handhabe dort tätig zu werden!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. XXX
Stadt Duisburg
Basta und Schlussakt: Nun ist die Sache bei der Kommunalaufsicht.
Sehr geehrter Herr XXX,
die Feuerwehr ist also keine staatliche Einrichtung? Was die Feuerwehr festlegt hat amtlichen Charakter. Aber ich sehe schon die Diskussion ist sinnlos, weshalb ich mich hiermit an die Kommunalaufsicht in Düsseldorf wende, weil die Stadt Duisburg Menschenleben gefährdet durch Einrichtung eines städtischen Parkplatzes in einer offiziellen Feuerwehrzufahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Fazit von mir:
Es muß erst wieder was passieren. Und dann war es wieder keiner. Und alle wussten von nichts. Und jeder hat, wenn überhaupt, dem anderen Bescheid gesagt. Die Mailverkehre von Verantwortlichen dürften spätestens fünf Minuten nach der ersten Todesfallmeldung gelöscht sein. Die LoPa läßt grüssen!