Mülheim ist ein Notfall und bzgl. der heillosen Überschuldung muss eine Art „Katastrophenhilfe“ her – zum Einstieg in eine nachhaltige Haushaltssanierung.
Die MBI (Mülheimer Bürgerinitiativen – Ratsfraktion) schrieben deshalb auf Nachfrage an die Mülheimer WAZ-Redaktion.
Zwischen-Kommentar von Michael Schulze (DUISTOP):
In vielen grundsätzlichen Teilen entsprechen die Forderungen der MBI für Mülheim auch unseren DUISTOP-Forderungen für Duisburg.
Im Grunde muß man feststellen, dass all die „Drohungen“ aus Düsseldorf nur Makulatur sind. Eine Stadt kann nicht pleite gehen und deshalb ist das alles scheiss egal, was da gelabert wird. Haushaltsbeobachter, -kommissar, -aufpasser, usw. – alles für den Eimer.
Was die MBI vergessen hat, ist bei uns das Hauptziel:
100% Transparenz – nur dann hat man überhaupt einen Überblick was geht und was nicht. Und wer welchen Mist verzapft hat, wen man wählen kann und sollte und wer wie gut auf seinem Aufsichtsrats- und GF-Posten funktioniert.
Was die bei der MBI nebulöse Formulierung „gewisse Strukturen“ betrifft (Punkt 3. ganz unten), so sollte klargestellt werden was gemeint ist: Postengeschacher und Parteienfilz in der Verwaltung.
Und noch etwas in Sachen „NRW hat Mitschuld“:
Dass man auch in Duisburg Forderungen nach einer BadSchuldenBank für die Städte in NRW stellt, hat kürzlich erst Duisburgs SPD-Obergenosse Bruno Sagurna gefordert. Wie Kleinbüßerchen auf der Strafbank, die Sitzhaltung muß man erst mal durchhalten, hat er bei einem studio47-Interview eine Art BadSchuldenBank vom Land gefordert. Chapeau, so kriegen die Schuldenmacher von der SPD auch noch ihre Altlasten vom Hof und können von Neuem anfangen zu aasen und mit der Kohle rumzuwerfen.
Wohlgemerkt: Die MBI fordern das Richtige von NRW, aber aus ganz anderen Motiven und mit ganz anderen Zielen als die SPD.
Hier der Brief der MBI an die WAZ:
Sehr geehrter Herr Heinrich,
sie hatten uns gebeten, Vorschläge für die Beseitigung des Haushaltslochs anzugeben, wenn die Stadt auf die Grundsteuererhöhungsorgie verzichten würde. Bei dem Haushaltsdesaster der Stadt ist es bereits bildlich gesprochen „5 nach 12“ und da ist es logischerweise nicht wirklich möglich, Vorschläge zu machen, wie man kurzfristig wieder zumindest auf „5 vor 12“ kommt.
Vorab: Über viele Jahre haben die MBI auf die Ursachen hingewiesen und eindringlich vor dem absehbaren Absturz gewarnt. Aussagekräftiger als jährliche Schönrechnereien für fiktive Haushaltsausgleiche irgendwann sind ohnehin die Gesamtergebnisse der Etatplanung, z.B. was die Entwicklung der Kassenkredite und des Eigenkapitals betrifft. Die MBI trafen aber nur auf taube Ohren in Mülheim und zugedrückte Augen in Düsseldorf, schlichtweg unbegreiflich, weil Mülheim als einzige Großstadt weit und breit seit 2013 ein negatives(!) Eigenkapital (inzwischen bereits ca. 550 Mio. €!!!) aufweist, was eigentlich grundsätzlich nicht zugelassen werden dürfte! Kein Mülheimer Kämmerer, keine Finanz“aufsicht“ beim RP hat bisher aus dieser unerlaubten sogar bilanziellen Überschuldung die dringend erforderlichen strukturellen Änderungen auch nur angedacht.
Deshalb steht das Land NRW, das bekanntlich für seine Kommunen haftet, für die MBI genauso als Verursacher des Desasters fest.
Die Mülheimer Ratsmehrheit hat eine völlig unverhältnismäßige Grundsteuererhöhung beschlossen, der nächste kontraproduktive Irrweg, fantasie- und perspektivlos sowie höchst unsozial. Und Kämmerer wie Ratsmehrheit berufen sich auf den RP, der das mehr oder weniger erzwungen hätte oder aber würde, wenn das Land einen Sparkommissar schicken würde. Dieser Art von „schwarzem Peter“-Spiel oder gegenseitiger vermeintlicher und nur vorgespielter „Pistole auf die Brust setzen“ sind die MBI und viele Mitbürger überdrüssig, denn es führt nur weiter und tiefer in die Sackgasse.
Jetzt, nachdem der Katastrophenhaushalt 2019 beschlossen wurde und die eingestellten Gelder bereits ausgegeben werden (was der RP dann wieder einmal Ende des Jahres nachträglich genehmigen dürfte) Vorschläge zu machen, wo man auf die Schnelle bis zu 16 Mio. herzaubern kann, ist logischerweise schwer möglich. Die Kämmerei und die Ratsmehrheit hatten nach dem Desaster bereits mit dem Etat für 2018 ein ganzes Jahr Zeit, an die ersten Stellschrauben der ansonsten hoffnungslosen Haushaltspolitik heranzugehen. Doch auch das Jahr 2018 wurde wieder verplempert u.a. mit monatelangen unwürdigen Zänkereien um den OB, den man absägen wollte, aber nicht konnte. Auch bei der anstehenden Dezernentenneuwahl wollte die Ratsmehrheit nicht innehalten. Der notwendige Neuzuschnitt von Dezernaten wurde dafür schlichtweg ad acta gelegt. Dieses „Weiter wie gehabt.“ hat bereits in den finanziellen Ruin geführt und viele Bürger wollen dafür nicht noch mehr „bluten“.
Die MBI fordern, dass das Land als Mitverursacher des Schlamassels einspringen und anders als bisher zu Lösungen beitragen muss. Mehr dazu weiter unten. Zur Erinnerung davor noch einmal die Schlusspassage aus der MBI-Etatrede vom 6.12.18:
„Die bisherige jahrelange Devise von ‚Nach mir die Sintflut.‘ türmte nur die bereits übergroß aufgetürmten Problemberge der Stadt Mülheim weiter auf! Ob nun mit oder ohne Sparkommissar: Der lange überfällige Einstieg auch in Mülheim in ernsthaftere Befassung mit Möglichkeiten für mittel- und längerfristige Strategien von Haushaltskonsolidierung muss beginnen. Kurzfristig ist schon lange alles verbaut. Reine Kahlschlag-Sparorgien sind indiskutabel, weil kontraproduktiv wie Erhöhung von KiTa-Gebühren oder die angedachte vollends konzeptlose Schrumpfkur für den ÖPNV in Zeiten auch noch von drohenden Diesel-Fahrverboten. Dennoch oder gerade deshalb:
Schluss mit Prestigeprojekten, Umwegfinanzierung, “kreativer Buchführung” und verschwenderischer Kirchturmspolitik!
- Gutachteritis, Luftschlösser, Prestigeprojekte u.ä. schnellstens zu beenden bzw. zu begrenzen, z.B. weitere Ruhrbania-Baufelder, Abriss Hochstr. Tourainer Ring, VHS-Verlagerung usw.
- Loslösung vom RWE durch Verkauf oder Tausch der Aktien z.B. gegen medl- oder RWW-Anteile
- unverzüglich die Stadtpolitik konsequent in Richtung Ruhrstadt oder Teilmetropole Ruhr-West umzuorientieren, d.h. auch Verschmelzung ganzer Teilbereiche mit Nachbarstädten und Abgabe von Entscheidungskompetenzen, u.a. gemeinsamer ÖPNV mit fusionierter Verkehrsgesellschaft auch mit DU, OB u.a., dazu eine einheitliche Gewerbesteuer, koordinierte Baulandausweisung mit zuvor festgelegten Tabuzonen, Zusammenlegung und Arbeitsteilung von Behörden sowie Gesellschaften mit den Nachbarstädten
- Sukzessive Auflösung aller Ausgliederungen wie jsg, MST, M&B usw., ob städtisch oder teilstädtisch, und Rücküberführung in den Kernhaushalt bzw. in gemeinsame Bereiche mit Nachbarstädten
- Den Immobilienservice (IS) auf gänzlich andere Füße stellen, das Rathaus schnellstmöglich zurückkaufen
- eine offenere, tabulose Bürgerbeteiligung vor den Entscheidungen, nicht wie auch dieses Jahr wieder in geheimen Mauschelrunden.“
Und hier nun zu Vorschlägen, wie die Rücknahme der Grundsteuererhöhungsorgie „gegenfinanziert“ werden könnte:
- Das Land als Mitschuldiger übernimmt für das Jahr 2019 die dann fehlenden höchstens 16 Mio. €, denn das Land haftet schließlich für seine Kommunen. Wie das Land diese Sonderausgabe verbucht und abrechnet, könnte sicher geklärt werden. Die Stadt Mülheim mit ihrer bilanziellen Überschuldung ist eigentlich und de facto insolvent, so dass der Fall der Haftung durch das Land gegeben ist. Der Landesfinanzminister könnte das z.B. als Übernahme der städtischen Eigenleistung für die Flüchtlingsunterkunft und –betreuung deklarieren, weil die insolvente Stadt Mülheim diese von Bund und Land auferlegte Leistung selbst nicht mehr stemmen kann, ohne das Allgemeinwohl stark zu gefährden.
- Die hoffnungslos überschuldete Stadt Mülheim beginnt unverzüglich mit dem Einstieg in eine Art Sparmodus, d.h. mit einer Ausgabensperre, die anders als im letzten Jahr auch wirklich angewandt wird. „Natürlich“ könnten diverse Ausgaben, Zuschüsse u.ä. zumindest etwas reduziert werden, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten. So müssten nicht alle Empfänge der Stadt stattfinden, könnte auf das ein oder andere Gutachten verzichtet werden, könnte die Dienstwagenflotte reduziert werden u.v.m..
- Stadt und Aufsichtsbehörde des Landes müssen unverzüglich beginnen, eine Strategie zu entwickeln, wie „gewisse Strukturen“ geändert werden müssen.