BI begeht den Klageweg!
Am 10 Juli 2019 traf sich der Aktivkreis der Bürgerinitiative(BI) „Die Hornitexter“ um weitreichende Beschlüsse zu fassen. Zum einen ging es um die Klageerhebung gegen die Baugenehmigung des Logistikzentrums „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“. Des weiteren sollte über die zukünftige BI-Arbeit beraten werden.
Die von der Stadt Duisburg erteilte Baugenehmigung, die auf einen Bauantrag des Gewerbegebietsentwicklers zum Ende des letzten Jahres zurückführt, hat den weiteren Ausbau des Logistikstandortes auf insgesamt über 142 000 Quadratmeter zum Ziel. Das Gewerbegebiet erstreckt sich künftig nach den Plänen der Stadt und des Investors in das ehemalige Landschaftsschutzgebiet hinein, das durch die Flächennutzungsplan-Änderung zum Bauland umgepolt wurde.
Ein schnelles Eingreifen wurde jetzt notwendig, nachdem die Stadt mit der Baugenehmigung Fakten schuf und der Investor das Gebiet bebauen darf. Für einen großen Teil der Flächen (insges. über 70 000 Quadratmeter) werden Hallenbauten und Asphaltflächen den Boden versiegeln. Der vom Rat der Stadt Duisburg beschlossene Bebauungsplan sieht weder eine Dachbegrünung noch eine ökologische Fassadenbegrünung in Betracht. Ein ökologisches Drama für eine Stadt, deren Flächen immer weiter durch Industrieansiedlungen und Gebäudekomplexe zubetoniert werden.
Ein von der BI in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte die fehlerhafte Planung der Stadt, die unterließ ein Gesamtlärmgutachten zu erstellen. Auch die Schallemissionsprognose der Stadt berücksichtigt die Gesundheit der Anrainer nicht ausreichend. Ebenso wurde durch die Bürgerinitiative festgestellt, dass das Verkehrsgutachten auf fehlerhaften Verkehrszählungen beruht, die den ausreichenden Schallschutz für die Anrainer des Logistikzentrums in Frage stellt.
Insofern verspricht sich die Bürgerinitiative erfolgreiche Aussichten für einen Klageverlauf vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ob auch gegen den Bebauungsplan der Stadt Duisburg geklagt wird, hängt nicht zuletzt von dem Erfolg ab, der durch den gerichtlichen Streit vor dem Verwaltungsgericht erzielt wird.
Außerdem beschloss der Aktivkreis der Bürgerinitiative seine Arbeit auf tragfähige Füße zu stellen und eine Vereinsgründung anzustreben. Das Paket für die Gründung wurde geschnürt. Die Vereinsgründung wird nun seinen Weg über Notariat und Amtsgericht nehmen. Der Verein wird sich in Zukunft weiteren sozialen, kulturellen und ökologischen Themen widmen.