Wasserreinigungsanlage Wedau: Stadt mauert nun und verlangt Geld für Auskunft

In Wedau gab es auf einem Teilstück am Rande des Geländes 6-Seen-Wedau eine  bereits 2012 festgestellte Verseuchung des Grundwassers. Die DB als damalige Geländeeigentümerin (heute Gebag) errichtete auf Verlangen der Stadt eine Sanierungs-/Reinigungsanlage. Damit gab es aber erhebliche Probleme. Den Sachstand fragte ich Mitte Oktober bei der Stadt an. Dazu gab es vor wenigen Tagen die Antworten, wobei diese neue und weitere Fragen aufwarfen. Diese hatte ich ebenfalls an die Stadt geschickt. Hier die neuerlichen Antworten auf meine Nachfragen die aufzeigen wie unwirksam letztlich das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) ist. Immer dann wenn es interessant wird, wird seitens des/der Angefragten (hier die Stadt) gemauert. Ich habe bisher noch keine andere Erfahrung machen können. Entweder sind es Ausflüchte in Richtung Datenschutz, schutzwürde Interesse eines Dritten (Geschäftsgeheimnisse) oder es werden Summen aufgerufen die der Auskunftverlangende(hier ich) für angeblich aufwendige Recherchen zahlen soll.

So auch in diesmal. Erschreckend in diesem konkreten Fall ist, dass die Stadt scheinbar jahrelang untätig zugesehen hat wie die DB als Schadensverursacherin ihren Verpflichtungen nicht nachkam. Dass die Reinigungsanlage scheinbar jahrelang gar nicht lief, die Stadt spricht von eingeschränkt, fiel wohl Anwohnern auf, aber ihr selbst nicht. Umso geflissentlicher weist die Stadt nun daraufhin, dass dieses Problem auf jeden Fall nichts mit 6-Seen-Wedau zu tun hat, sprich: Keine schädlichen Auswirkungen darauf hat.

Messwerte über all die Jahre die aufzeigen könnten um welches Ausmaß es sich handelt will sie nicht rausrücken, müsste diese aber eigentlich jederzeit griffbereit zur Hand haben. Es sei aber nun mit grossem Rechercheaufwand verbunden mir diese auszuhändigen.

Ganz ehrlich, die Sache stinkt von Kopf bis Fuß und wirft eben kein gutes Licht auf die Stadt, die Alteigentümerin und auf das Vorhaben 6-Seen-Wedau.

Und es verdeutlicht glasklar was wir alle von Ankündigungen wie Transparenz etc. halten dürfen, auch im Zusammenhang mit SmartCity und OpenData: Nichts. Fazit: Open für’n Arsch. s. https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~fuer%20den%20Arsch%20sein

 

Hier der bisherige Briefwechsel:

 

Sehr geehrter Herr Schulze,

Bezugnehmend auf ihre weiteren Detailfragen möchte ich sie darauf hinweisen, dass der freie Zugang zu Umweltinformationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gewissen Einschränkungen unterworfen ist.
Nach § 9 (1) UIG NRW hat die zuständige Behörde Informationsanträge abzulehnen, soweit personenbezogene Daten*) offenbart werden und dadurch die Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden.
*) Personenbezogene Daten sind nach § 3 (1) DSG NW Bodendaten, wenn sie einem Grundstück im Sinne des Liegenschaftskatasters zugeordnet werden können, so beispielsweise im Falle eines Altlastenkatasters.

Informationen, die schutzwürdige Daten Dritter enthalten, dürfen nur zugänglich gemacht werden, soweit
·        der Dritte eingewilligt hat oder
·        das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt.
Eine Abwägung öffentliches Interesse/Geheimhaltungsinteresse entfällt bei Vorlage einer Einverständniserklärung des Eigentümers und beschleunigt die Bearbeitung einer Anfrage.

Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die umfassende Beantwortung Ihrer Detailfragen ein größerer Verwaltungsaufwand erforderlich sein wird, der gemäß § 11 Absatz 2 des IFG NRW kostenpflichtig ist.
Die Kosten richten sich hierbei nach der Verwaltungsgebührenverordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand kann eine Gebühr von bis zu 500 EUR erhoben werden.

Für die gewünschten Auskünfte muss demnach eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorliegen und es werden, je nach Aufwand, Gebühren anfallen, die vom Antragsteller zu tragen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. XXX

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
Untere Bodenschutzbehörde (63-12)

Von:        „Michael Schulze“ <schulze.schulze@t-online.de>
An:        XXX
Datum:        30.10.2019 13:15
Betreff:        [Extern] Re: Antwort: WG: Anfrage gemäß IFG NRW zu 6-Seen-Wedau Reinigungsanlage der DB


Guten Tag,

und danke für die Antworten, die jedoch einige neue Fragen aufwerfen:

1. Den Hinweis zum Schluß begründen Sie womit? Wie ist das belegt bzw. belegbar?

2. Ausserdem hätte ich gerne gewusst, wie und wo ich die Messwerte (aus allen Jahren der Erfassung) einsehen kann.

3. Und ich würde gerne wissen um welche Herbizide es sich handelt(e). Einige sind persistent und andere z.B. mit Dioxin verseucht,
u.a. Agent Orange, das vor Glyphosat eingesetzt wurde, und als Kriegswaffe aus dem Vietnamkrieg bekannt ist.

4. Hat die DB als Verantwortliche denn irgendwie auch Schadensersatz geleistet, z.B. während die Anlage nicht lief. Dadurch müssen ja vllt. die
Reinigungsleistungen der Trinkwasseraufbereitung erhöht werden, oder hat das alles quasi der Steuerzahlende bezahlt?

5. Und/Oder gab es ein Bußgeld?

Danke vorab.

Michael Schulze

Am 29.10.2019 um 15:09 schrieb XXX:
Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihre Fragen zur Sanierungsanlage der Deutschen Bahn AG möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:

Zu 1.) Auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Wedau wurden in Höhe des ehemaligen Gleisbauhofs Wedau in der Vergangenheit (bis Mitte der 1980er Jahre) Spritzzüge mit Herbiziden zur Unkrautbekämpfung befüllt und gereinigt. Im Rahmen von Untersuchungen wurden dort erhöhte Konzentrationen von Herbiziden im Boden und Grundwasser festgestellt. Die Grundwassersanierung wurde auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Duisburg und der Deutschen Bahn AG Ende Mai 2012 begonnen.

Zu 2.) Ende Juni 2012 musste die Sanierungsanlage, aufgrund von erhöhten Eisengehalten im Grundwasser wieder außer Betrieb genommen werden, da die Eisenausfällungen zu einer Verstopfung der Aktivkohlefilter führten.

Zu 3.) Eine Anpassung bzw. Nachrüstung der Anlage durch den Anlagenbauer zur Beseitigung der Eisenfracht konnte nicht erreicht werden, so dass eine komplette Neukonzipierung der Reinigungsanlage mit einem neuen Anlagenbauer erforderlich wurde.
Um bis dahin einen Sanierungsbetrieb zu gewährleisten, wurde eine provisorische Reinigungsanlage installiert und die Sanierung eingeschränkt weitergeführt.
Die Sanierung des Grundwassers wird kontinuierlich durch eine Grundwasserüberwachung an Messstellen im nahen und weiteren Umfeld der Anlage begleitet (Grundwassermonitoring). Das Monitoring erfolgt halbjährlich und wurde auch während des provisorischen Anlagenbetriebs weitergeführt.
Die neu konzipierte Sanierungsanlage läuft inzwischen im Regelbetrieb.

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zur haben.

Hinweis: Die Herbizidsanierung hat keinen Zusammenhang mit dem bzw. keine Auswirkungen auf das Flächenentwicklungsprojekt 6-Seen-Wedau im Norden von Duisburg-Wedau.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXX

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
Untere Bodenschutzbehörde (63-12)


> Von: "Michael Schulze"
<schulze.schulze@t-online.de>
> An:
oberbuergermeister@stadt-duisburg.de,

> Datum: 16.10.2019 04:13

> Betreff: Anfrage gemäß IFG NRW zu 6-Seen-Wedau Reinigungsanlage der DB

>
>
> Guten Morgen Herr Link,
>
>
> ich habe gemäß IFG NRW folgende Fragen an Sie betreffend das
> 6-Seen-Wedau-Gelände und einer dort seit 2013 errichteten
> Reinigungsanlage der DB.
>
> Meine Fragen:
>
> 1. Ist es richtig dass 2013 auf Aufforderung durch die Stadt die DB eine
> Reinigungsanlage auf dem heutigen Gelände von 6-Seen-Wedau errichten
> musste, mit Aktivkohlefiltern gegen massive Herbizid-Rückstände im
> Wasser und zur Verhinderung des Eindringens ins Grundwasser?
>
> 2. Ist es richtig, dass die Anlage aufgrund einer unbedachten
> Verflockung von Eisen im Wasser nach zwei Wochen wieder ausser Betrieb ging?
>
> 3. Ist es richtig, dass erst nach fünf Jahren also 2018 Anwohner die bis
> dahin andauernde NICHT-Wiederaufnahme des Anlagenbetriebs monierten,
> während städtischerseits in dem Zeitraum nichts geschah?
>
>
> Gruß
>
>
www.duistop.de
>
> Michael Schulze
>