Am 17. Oktober sendete ich folgende Anfrage gemäß IFG NRW an den OB (s. ganz unten). Darin geht es um Zwangsräumungen und die nachfolgend entstehenden Kosten. Der Antwort, die ich daraufhin erhielt, kann man entnehmen, dass es nicht möglich ist mir Angaben zu machen wieviele Personen von Zwangsräumungen genau betroffen waren bzw. noch sind. Ebenso ist es nicht möglich zu erfahren bei wievielen Verfehlungen der Vermieter die Räumungsgründe sind.
Interessant auch, dass die Geräumten die Kosten für die Unterbringungen in städtischen Alternativen oder bei privaten Anbietern selbst übernehmen müssen, dass es aber keine Infos gibt, ob die Stadt auf Kosten sitzengeblieben ist. Und ebenso interessant ist es aus der Antwort lesen zu können, dass die Vermieter, die ja die Schuld an den Umständen tragen, selbst wohl keine Kosten für die Unterbringungen tragen müssen. Das macht in gewisser Weise Sinn, weil ja die Geräumten die Mietzahlungen sicherlich nach der Räumung einstellen. Doch bei den in der Antwort nur beispielhaft zugrundegelegten 30,– EURO pro Tag/pro Person dürfte die Unterbringung einer vierköpfigen Familie pro Monat wesentlich teurer sein als die bisherige Miete. Die Gebührensatzung der Stadt wurde nicht beigefügt. Ich habe diese nachträglich angefordert. Aus einer anderen (ähnlichen Satzung – hier für Flüchtlinge) lassen sich die Gebühren u.U. ableiten:
Hier die städtische Antwort:
Hier meine Anfrage:
Guten Tag Herr Link!
Gemäß IFG NRW habe ich folgende Fragen:
Wieviele Personen sind seit 2014 in Duisburg von Zwangsräumungen von Häusern und Wohnungen betroffen gewesen (Stand heute), wobei die Vermieter sich jeweils schuldig machten bzw. den Grund dafür gaben (mangelnder Brandschutz usw.)?
Wieviele Personen davon mussten durch die Stadt und auf Kosten der Stadt not-untergebracht werden?
Welche Kosten hat das verursacht- in EURO gesamt?
Kamen die Vermieter ihren Zahlungsverpflichtungen nach die Kosten zu begleichen? Welche Summe in EURO gesamt?
Auf wieviel EURO gesamt blieb die Stadt „bisher sitzen“ und warum? Laufen dazu entsprechende juristische Verfahren die offenstehende Beträge einzufordern?
Gruß
Michael Schulze