Eingabe an die Bezirksregierung wegen DUISTOP

Um endlich den offiziellen Status eines Presserorgans bei der Stadtverwaltung und den Beteiligungsgesellschaften sowie eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu erhalten, habe ich heute eine Beschwerde an die entsprechende Abteilung der Bezirksregierung gesendet. Dieses Schreiben will ich -wie üblich- niemandem vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß einer Antwort der Bezirksregierung sind Sie zuständig in Angelegenheiten das Pressegesetz NRW betreffend. Konkret geht es um folgenden Anfrage/Beschwerde – speziell zu §4.

Anfang 2018 konstituierte sich eine Duisburger-Initiative, DUISTOP, die sich seitdem in Duisburg u.a. für mehr Transparenz in der Politik und Verwaltung einsetzt, sie besteht im Kern heute aus sechs Personen. Regelmässige Treffen und Gespräche mit VertreternInnen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft finden seitdem statt. Wir sind an keine Partei oder parteiähnliche Organsiation gebunden. Jeder kann mitmachen.

Schon vor der Gründung und auch weiterhin wurden Eingaben gemäß §24 GO NRW sowie gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW an Verwaltung und Beteiligungsgesellschaften der Stadt versandt. Mit äusserst mässigem „Erfolg“. In fast keinem Fall wurden die gesetzlichen Bestimmungen seitens der Befragten 100%ig eingehalten, sie wurden verzögert, gar nicht bearbeitet, oder so bearbeitet, dass der Unwille bzw. ungesetzliche Abläufe deutlich wurden. Dies wurde in diversen „Erinnerungsschreiben und Mahnschreiben“ auch unsererseits (=seitens des Petenten) bemängelt.

Im Frühjahr 2018 wurde zusätzlich ein eigenes Presseorgan ins Leben gerufen, der erste Artikel im DUISTOP-Stadtmagazin erschien am 2. Mail 2018. Seitdem wurden mehr als 1.200 Artikel verfasst und veröffentlicht. Teils von Gastautoren. Recherchen führten u.a. zur Aufdeckung des Skandals um die wfbm.

Von Anfang an wurde auch das DUISTOP-Stadtmagazin lediglich wie ein „Störenfried“ und ich pers. wie ein „Querulant“ behandelt. Inzwischen dürfte das Stadtmagazin längst den Status eines üblichen Presseorgans gemäß Pressegesetz haben, doch nachwievor verweigert uns die Verwaltung, namentlich der OB, sowie sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Stadt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen die Rechte gemäß §4 Pressegesetz.

Als eine Zeugin möge Frau Bärbel Bas(MdB, SPD) dienen, die wir eindringlich vor kurzem in einem einstündigen Gespräch um Einwirkung auf den OB hinsichtlich der Anerkennung und Behandlung als Presseorgan gebeten hatten. Sie bestätigte schriftlich, dass Herr Link sowohl ein Gespräch mit der Initiative, als auch der Redaktion sowie die übliche Behandlung als Presseorgan ablehnt.

Nachwievor werden vor Ort nur die etablierten Medien wie WAZ,NRZ und RP sowie Studio47(TV) zu Pressekonferenzen etc. eingeladen,  erhalten Pressenews aus erster Hand und bekommen Interviews.

Die demokratische Funktion die wir als Presseorgan einnehmen können und wollen wird somit vom OB sowie seinem angewiesenen Personal komplett unterbunden. Zusammengefasst sind die andauernde Verweigerung von ordentlichen Bearbeitungen von Eingaben gemäß §24 GO NRW, Nicht- oder Schlecht-Bearbeitungen von Informationsanfragen gemäß IFG NRW sowie die Verstösse gegen §4 Pressegesetz NRW nicht hinnehmbar. Wir können uns bisher nur aus 2. Hand und zeitverzögert informieren, jedenfalls was die Verwaltung etc. betrifft.

Deshalb wende ich mich an Sie besonders in Sachen Pressegesetz NRW.

Ich möchte,  dass der OB offiziell das DUISTOP-Stadtmagazin wie jedes andere Presseorgan gleichgehandelt, inkl. der Gleichbehandlung von redaktionellem Personal, das sich bei Bedarf ausweisen kann.

Ich möchte, dass Sie sämtliche möglichen Massnahmen -auch disziplinarechtliche- ergreifen um dies zu ermöglichen.

Erlauben Sie mir eine ganz persönliche Schlußbemerkung: Ich habe früher (bis 2017) nicht geglaubt, dass in einem demokratischen Rechtsstaat und in einer demokratischen Keimzelle wie einer Stadt derartige undemokratischen Zustände herrschen können und das angesichts einer Bedrohung von undemokratischen Kräften besonders von Rechtsaussen. Ich kann inzwischen sehr gut nachvollziehen wie Demokratiemüdigkeit und -ablehnung angesichts der massiven Missachtung von rechtsstaatlichen und demokratischen Grundrechten entstehen.

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß in der Hoffnung auf eine baldige Bearbeitung der Sache.

Dieses Schreiben sende ich in Kopie an das Redaktionsmitglied Katrin-Susanne Gems.

www.duistop.de

Michael Schulze