Am 31. März hatte ich die zwei Duisburger Bundestagsabgeordneten Bas und Özdemir sowie die vier Landtagsabgeordneten Bischoff, Börner, Jäger und Philipp angeschrieben und gefragt ob sie denn die Bundestagsschrift zu einer möglichen Pandemie aus dem Jahre 2012/2013 kennen würden (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf) und was sie daraufhin unternommen hätten. Vor einigen Tagen ließ Herr Bischoff (SPD) kurz und knapp antworten und gestern kam eine ausführliche Antwort von Frau Bas (ebenfalls SPD). Beachten Sie dabei die Formulierung „Worst Case Szenario“ und überlegen Sie mal was man hätte tun sollen wenn man als Politikverantwortliche/r von 10% Sterblichkeitsrate erfährt. Zieht man aus solchen Annahmen keinerlei Konsequenzen stellt sich die Frage wozu diese Gutachten dann gut sind.
Die Wahrheit dürfte lauten: Die Verantwortlichen haben das Gutachten wahrscheinlich einfach ignoriert. So wie auch die Hilferufe von Pflegekräften ignoriert wurden und werden.
Lesen Sie den vollständigen Mailwechsel, zuoberst meine Rück-Antwort:
Guten Tag zurück,
und danke für die ausführliche Antwort.
Sie erklärt aber nicht wieso wir dann einen so eklatanten Mangel an notwendigen Materialien zum Schutz sowie zu wenig Geräte vorrätig haben und/oder kein entsprechendes Vorgehen umgesetzt wurde um bestimmte Wirtschaftskreise die notwendigen Materialien und Geräte schnellstmöglich herstellen zu lassen.
Ebenso zeigt sich nun auch der Mangel an ausreichend Pflegekräften etc. was einerseits an der mangelhaften Wertschätzung des Berufs sowie an der schlechten Bezahlung liegen dürfte, was einander bedingt.
Verantwortungspingpong ist daher unangebracht. Ein bundesweiter Branchen-Mindestlohn hätte längst auf den Weg gebracht werden können.
Nun weiß ich selbst wie schlau man nachher ist, doch angesichts der Beschäftigung Ihrerseits mit der Thematik bereits in 2012, zeigt sich doch hier eine gewisse Vorausschau, die dann aber einfach nicht in konkrete Vorbereitungshandlungen gemündet ist.
Ihre Einlassungen lesen sich daher wie eine Abwälzung von sich selbst auf wen oder was auch immer.
Gruß
M. Schulze
Am 06.04.2020 um 14:27 schrieb Bas Baerbel:
Sehr geehrter Herr Schulze
gerne nehme ich zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2012
Die Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2012, die Teil des von Ihnen verlinkten Dokumentes ist, wurde vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages des Bundes zur Durchführung von Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz erarbeitet (§ 18 Absatz 1 Satz 1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes). Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene dient der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesweit relevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen.
Für die Durchführung der Risikoanalyse „Pandemie“ wurden 2011 ein Lenkungsausschuss der Bundesressorts (koordiniert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sowie ein Arbeitskreis von Geschäftsbereichsbehörden (koordiniert durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) eingerichtet. Der Lenkungsausschuss bestimmt die als bundesrelevant erachteten Ereignisse. Für diese erarbeitet der Arbeitskreis hypothetische Szenarien, die jedoch auf plausiblen und wissenschaftlich fundierten Annahmen basieren und anhand derer die Gefahren analysiert werden können. Die Szenarien stellen dementsprechend keine Prognose oder Vorhersage eines Ereignisses dar, sondern beschreiben einen möglichen fiktiven Ereignisverlauf eines denkbaren Extremereignisses (im internationalen Sprachgebrauch als „reasonable worst case“ bezeichnet).
Bei dem analysierten Pandemieszenario aus 2012 handelt es sich um ein solches hypothetisches Szenario, das einen hypothetischen Verlauf einer Pandemie in Deutschland beschreibt. Der damals modellierte Pandemie-Verlauf erfolgte durch die fachlich federführende Behörde, das Robert-Koch-Institut (RKI).
Der nationale Pandemieplan wurde auch nach Durchführung der Risikoanalyse 2012 unter Einbeziehung dieser Ergebnisse weiter überarbeitet. Der aktuelle Pandemieplan und unser Kampf gegen die jetzige Corona-Lage gründen aber nicht nur auf der Risikoanalyse „Pandemie“ von 2012, sondern auch auf den aktuellen Bewertungsgrundlagen und Handlungsoptionen des Robert Koch-Instituts. Diese unterscheidet sich von dem damals beschriebenen Worst-Case-Szenario. Vor allem die dort für möglich erachtete Sterblichkeitsrate von 10 Prozent entspricht nicht der aktuellen Situation um SARS-CoV-2.
Im Moment tun wir alles, um die bestehenden Schwierigkeiten zu lösen und Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Im am 25. März verabschiedeten „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ haben wir das Bundesgesundheitsministerium auch dazu verpflichtet, bis 31. März 2021 einen Bericht über die beschlossenen Maßnahmen und den Umgang mit dem Coronavirus vorzulegen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Bundestag alle Aspekte dieser Krise umfassend, auch öffentlich, aufarbeiten. Im Moment geht es aber darum, die jetzige Coronakrise zu meistern.
Bezahlung Pflegekräfte
Wir haben in dieser Wahlperiode die „Konzertierte Aktion Pflege“ auf den Weg gebracht. Wir haben die Tarifparteien aufgefordert, einen Branchentarifvertrag abzuschließen, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Die Tarifpartner sind hier in der Verantwortung, ihre laufenden Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Sollte das nicht gelingen, werden wir die Mindestlöhne in der Pflege erhöhen. Die notwendigen Vorbereitungen hat die Pflegekommission mittlerweile abgeschlossen.
Im Bereich der Krankenhäuser haben wir die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Zusätzliche Pflegekräfte werden vollständig finanziert. Dadurch nehmen wir den Krankenhäusern die Möglichkeit, auf Kosten der Pflegekräfte zu sparen.
Digitalisierung
Wir haben in dieser Legislaturperiode den Digitalpakt Schule durchgesetzt. Zuständig für die Schulen und damit auch für die technische Ausstattung sind die Länder. Damit der Bund Geld dafür zur Verfügung stellen kann, war eine Grundgesetzänderung notwendig. Dieser Grundgesetzänderung haben im Februar 2019 die Länder endlich zugestimmt.
Mit dem Digitalpakt Schule unterstützt nun der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Dazu verpflichten sich die Länder entsprechend ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und Lehrerweiterbildung umzusetzen. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Die Schulträger in den Ländern tragen zusätzlich über 550 Millionen Euro bei. Mit dieser großen Summe sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar verbessert werden.
Um den Unterrichtsausfall aufgrund der Corona-Krise in den Schulen abzufedern, stellen Bund und Länder kurzfristig weitere 100 Millionen Euro über den Digitalpakt Schule bereit.
Bärbel Bas, MdB
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für Gesundheit, Bildung und Forschung und Petitionen
Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de>
Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 19:09
An: Bas Baerbel
Betreff: Presseanfrage: Was haben Sie eigentlich getan …
… als Sie von diesem Szenario erfuhren?
Lesen Sie besonders ab Seite 55: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf
Corona-Shutdown allerorten. Doch frappierender ist: Schutzmasken fehlen, Beatmungsgeräte, Schutzbekleidung, Testsets usw.
Was haben Sie als unsere sechs Duisburger Spitzenleute in Bundestag und Landtag eigentlich getan als sie von dem Papier im Jahr 2012/2013 erfuhren, oder kennen sie das gar nicht?
Und haben Sie sich für die bessere Bezahlung der Pflegekräfte eingesetzt? Für die Digitalisierung, was z.B. Unterricht zuhause viel einfacher ermöglichen würde.
Michael Schulze