In vielen Wirtschaftsbereichen und Branchen gibt es noch Kurzarbeit und es sieht auch für die Zeit nach Corona (wenn die überhaupt kommt) ziemlich düster aus. Besonders betroffen ist u.a. die gesamte Veranstaltungs-(Event-)branche.
Eine Branche die ziemlich groß ist und auch viele Beschäftigte hat, aber leider sträflich vernachlässigt wird, obwohl aktuell Existenzen auf dem Spiel stehen. So müssen bereits viele Soloselbständige die es in dem Bereich zuhauf gibt auf Grundsicherung zurückgreifen, weil die Umsätze bzw. die Honorare von 100 auf 0 zurückgegangen sind.
Das hat mich dazu bewogen der Arbeitsagentur-Zentrale mal drei grundsätzliche Fragen zu stellen. Ich fang erstmal mit drei Fragen an und werde mich, je nachdem ob und wie geantwortet wird, dann weiter steigern.
Besonders Frage Nr. 1 finde ich persönlich am spannendsten, denn in Gesprächen mit NeuantragstellernInnen habe ich erfahren, dass viele sich ziemlich herablassend behandelt fühlen, vor allem nicht wie KundenInnen.
Folgende Fragen habe ich aktuell gestellt:
1. Wieso bezeichnen Sie Arbeitssuchende als Kunden*Innen? Welcher Grundgedanke steht dahinter? Prinzipiell geht es doch eher um Anspruchsberechtigte. Man will ja nichts kaufen und Sie wollen nichts verkaufen.
2. Wieso benutzen Sie auf der Website www.arbeitsagentur.de im Gegensatz zu vielen Institutionen von Bund und Ländern nicht durchgehend eine gender-sensible Sprache? Wieso heisst es zB noch immer überwiegend Arbeitgeber und nicht Arbeitgeber*Innen oder besser noch Arbeitgebende?
3. Wieso ist dies auch bei vielen Jobcenter-Websites im ganzen Land ebenso? Haben Sie darauf keinen Einfluß?
Die Fragen erfolgten formal als Teil eines Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Die selben Fragen habe ich ohne Bezug auf das IFG auch an die Presseabteilung gesandt.
Dass mein Verhältnis zur Arbeitsagentur und zum Jobcenter nicht gut ist habe ich ja bereits mehrfach aufgrund von persönlichen Tests hier geschildert. Da ich noch immer als arbeitssuchend geführt werde, finde ich es schon merkwürdig und bemerkenswert, dass mir vor Corona laufend gedroht wurde mir Sanktionen aufzubrummen, wenn ich zu Terminen nicht erscheine, dabei bekomme ich gar kein Geld von denen. Und wenn ich dann mal zu einem Termin erschienen bin wurden nur meine Personalien überprüft oder neu erfasst.
Tja, und seit Ausbruch der Pandemie höre ich gar nichts mehr von ihnen. Keine Einladungen, keine Jobangebote, nichts. Ich glaube ich bin denen ziemlich egal, weil ich ja auch kein Geld bekomme. Aber einen Vermittlungsanspruch habe ich. Nun könnte ich ja eigentlich umgekehrt Sanktionen fordern – nur was könnte gekürzt werden?
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