Sehr geehrter Herr Link,
bei den AWO-Duisburg-Mieten z.B. im Kranichhof (Pflegewohnen – 11,80 EU qm/kalt) fällt auf, dass diese im Vergleich zum Duisburger Mietspiegel exorbitant höher liegen.
Und das selbst wenn man Aufschläge für besondere Ausstattungen addiert.
Werden diese Miethöhen durch die Stadt kontrolliert (gemäß Wohnungsaufsichtsgesetz NRW oder andere gesetzliche Vorgaben), sind der Stadt diese Mieten überhaupt bekannt?
Und sind diese mit einschlägigen gesetzlichen Vorgaben z.B. §291 StGB und §5 WiStG vereinbar?
Gruß
M. Schulze