Der Rat der Stadt Duisburg hat beschlossen auch im Jahr 2020 lokal einen „Heimat-Preis“ zu vergeben. Der „Heimat-Preis“ ist eine Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, um in Kommunen herausragendes Engagement von Menschen für die Gestaltung der Heimat vor Ort in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Der Duisburger Heimat-Preis steht unter dem Motto „Duisburg – Heimat hat viele Wurzeln“.
Geehrt werden Projekte, die von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und unterschiedlicher Herkunft gemeinsam gestaltet werden und die sich durch ein hohes ehrenamtliches Engagement auszeichnen, die generationsübergreifend sind und Zeichen setzen für ein offenes und tolerantes Miteinander.
Die Würdigung erfolgt durch die Übergabe des Preises in Höhe von 15.000 Euro im Rahmen einer Feierstunde. Der Preis kann auf bis zu drei Parteien aufgeteilt werden.
Vorschläge für eine Ehrung können bis zum 31. August mit schriftlicher Begründung an die Stadt Duisburg (Kulturbetriebe, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg) gerichtet werden. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Weitere Informationen gibt es telefonisch bei den Kulturbetrieben unter (0203) 283-62269. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Heimat-Preis wurde im Dezember 2019 zum ersten Mal in Duisburg durch Oberbürgermeister Sören Link verliehen. Zu den Gewinnern zählten die DU-Kids (Zusammenschluss von vier Vereinen) und die beiden Vereine SUS Victoria Wehofen 1920 und Gesellschaft für Aquarienkunde. Die Gewinner erhielten für ihr Engagement vom Land Nordrhein-Westfalen jeweils 5.000 Euro.
Weitere Informationen zum Heimat-Preis der Stadt Duisburg sind online unter https://www2.duisburg.de/micro2/kulturbuero/ abrufbar.
Allgemeine Informationen zum Heimat-Preis:
• Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Damit befähigt die Landesregierung Gemeinden und Gemeindeverbände vor Ort, dass lokale Engagement unserer zigtausend ehrenamtlichen Tätigen zu würdigen.
• Unmittelbare Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
• Bei einer Stadt oder Gemeinde bedarf es eines Ratsbeschlusses, dass die jeweilige Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte; bei einem Kreis bedarf es eines Kreistagsbeschlusses.
Der jeweilige Gremienbeschluss hat die Preiskriterien festzulegen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement „Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat.
Allgemeine Informationen zum „Heimat-Preis“ gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mhkbg.nrw und in den sozialen Medien unter dem Hashtag #nrwheimatet finden.