Guten Abend Frau Scharrenbach,
da mir die Stadt Duisburg, sämtliche Dezernate, die verantwortliche Gebag als Flächenentwicklerin und auch die BEG-NRW in Sachen 6-Seen-Wedau keinerlei Antworten geben, was gemäß Pressegesetz NRW eigentlich nicht sein dürfte, wende ich mich an Sie.
Sie hatten sich persönlich in der Vergangenheit bereits für 6-Seen-Wedau „stark“ gemacht.
Da ich bereits mehrfach auf mögliche Bodenverunreinigungen bzw. -verseuchungen hingewiesen hatte, das Internet ist voll von Hinweisen auf solche Belastungen auf ehemaligen Bahnflächen/Bahnkonversionsflächen (bundesweit), mir die oben erwähnten Stellen wie beschrieben keine Auskunft geben, ich aber immer wieder Anfragen von besorgten BürgerInnen auch aus Düsseldorf erhalte, möchte ich Sie persönlich nochmals um eine klare Stellungnahme bzw. Beantwortung folgender vier Fragen bitten:
1. Ist die gesamte Fläche von 6-Seen-Wedau unbedenklich hinsichtlich etwaiger Bodenbelastungen, Minen und Munitionsmaterial, Grundwasserbelastungen?
2. Kann man, wenn man dort wohnt, seine (Klein-)Kinder unbedenklich draußen spielen lassen, kann man dort Kräuter und Gemüse anpflanzen, braucht man dort keine Grabetiefen für Pflanzungen beachten?
3. Ist es folglich nicht notwendig als ErwerberIn eines Grundstücks den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen vertraglich die Unbedenklichkeit des Grundstücks in Bezug auf Belastungen jedweder Art (wie zuvor geschildert) zu bestätigen?
Die nächste Frage betrifft die neue Lärmschutzwand:
4. Ist es wirklich notwendig eine derartige Lärmschutzwand (entlang der Bahnlinie) , mit diesen Ausmaßen und mit diesem Aussehen wie sie derzeit gebaut wird, dort zu errichten?
Mit freundlichem Gruß
www.duistop.de
Stadtmagazin
Michael Schulze