An den Deutschen Bundestag
Betreff: Presseanfrage zur Einwerbung von Fördergeldern des Bundes durch einen einzelnen Abgeordneten
Guten Abend,
der Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir (SPD) hat in einem Artikel in der WAZ (s.u.) Anfang September 2021 angedeutet, dass er es verdient hätte wiedergewählt zu werden. U.a. verwies die WAZ auf seine eigene Aussage, dass er in den beiden vergangenen Legislaturperioden (18. und 19.) einen dreistelligen Millionenbetrag (also mind. 100 Mio. EURO) an Fördergeldern für Duisburg eingeworben hätte.
Einer der grössten Teilbeträge seien 25 Millionen EURO für das Duisburger ISEK-Projekt „Stark im Norden“.
Meine Fragen:
Können Sie mir bitte eine konkrete Auflistung aller Förderbeiträge vom Bund (jeweils Betrag und Fördergegenstand) aus den Legislaturen 18. und 19. für Duisburg bzw. für Projekte in Duisburg zusenden?
Es gibt einen Haushaltsausschuss des Bundestages in dem sämtliche Bundes-Ausgaben abgesegnet werden. Wie ist/wäre ein(e) Abgeordnete(r) in der Lage auf diesen oder auf einzelne Mitglieder einzuwirken um Förderbeiträge für „seine“ Stadt einzuwerben bzw. Entscheidungen zu beeinflussen?
Würde dies bei einer Häufung (Abgeordnete(r) <=> Stadt) nicht auffallen und entsprechend sanktioniert werden?
Wie wird in der Regel ein Förderbetrag vom Eingang bis zur Bewilligung bearbeitet und wie verschaffen sich die Haushaltsausschuss-Mitglieder ihre jeweilige Entscheidungsgrundlage?
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Stadtmagazin
Michael Schulze