Ratsantrag in Mülheim: Gebührenrückzahlung durch die Sparkasse gefordert

Ich hatte das Thema bzgl. der falsch berechneten Gebühren und Zinsen durch Banken und Sparkassen (bundesweit) bereits mehrfach beschrieben und auch bereits (vergeblich) bei der Sparkasse Duisburg angefragt.

Nun stellt die MBI-Ratsfraktion in Mülheim folgenden Antrag an den Rat der Stadt zur Sitzung am 11.11. 2021:

„Gebührenrückzahlung durch die Sparkasse Mülheim“

Der Rat der Stadt empfiehlt der städtischen Tochter Sparkasse, die nach dem BGH-Urteil nicht zulässig erhobenen Bankgebühren ihren Kunden zurück zu erstatten.

Begründung:

Nach der Schweigen-ist-Zustimmung-Regelung haben Banken und Sparkassen in der Vergangenheit häufig Gebühren erhöht. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte diese auch bei Mülheimer Geldinstituten übliche Praxis im Frühjahr für unwirksam. Während Banken wie Sparda, Nationalbank und Sparkassen in etlichen Nachbarstädten wie u.a. Oberhausen ihren Kunden bereits Gebühren zurück erstatten, hat die Sparkasse Mülheim entschieden, dass es i.d.R. keine Gebührenerstattung geben soll, vgl. u.a. WAZ-Artikel vom 20.10.21. Für eine kommunale Bank ist das wenig kundenfreundlich und eher beschämend!

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher