Lahmes Internet? Ab 1. Dezember gilt gesetzliches Minderungsrecht bei schlechter Onlineverbindung

Lahmes Internet – VerbraucherInnen zahlen zu viel – vzbv zeigt zweistellige Fehlbeträge pro Monat und rät dazu vom Minderungsrecht Gebrauch zu machen

Viele deutsche Breitband-KundenInnen von Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 haben 2019/2020 Monat für Monat zweistellige Beträge zu viel an ihren Provider überwiesen, weil sie beispielsweise weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv – http://vzbv.de) auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur.

Sehr oft ohne ausreichende Gegenleistung

„Internetprobleme sind Alltag. Die Untersuchung zeigt exemplarisch, dass VerbraucherInnen oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung zahlen“, sagt Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv. Mit einem Messtool der Bundesnetzagentur http://breitbandmessung.de sollten InternetkundenInnen deshalb regelmässig ihre Download-Geschwindigkeit messen und mit den vertraglich zugesicherten Werten abgleichen.

Zum 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Damit erhalten VerbraucherInnen ein Minderungsrecht, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Auf das Minderungsrecht können sie sich im Falle von erheblichen oder regelmäßigen Abweichungen bei der Internetgeschwindigkeit zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung der Internetprovider berufen.