No(t) smart Führerschein-Ausgabe in Duisburg

Gestern schrieb mich erneut ein aufmerksamer Leser an und machte mich auf Folgendes aufmerksam, was alljene betrifft die ihren Führerschein schon etwas länger haben:

Hallo Herr Schulze,

der Zwangsumtausch des Führerscheins in einen neuen gültigen EU-Führerschein muss bis zum 19.01.2022 erfolgen. (Anmerkung: Dies betrifft die 63- bis 68jährigen (Stand heute), Infos für alle anderen siehe weiter unten.)

Geburtsjahr des/der FahrerlaubnisinhabersIn

1953 – 1958

Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

19.01.2022

Für alle beliebigen Duisburger BZAs (Anmerkung: gemeint sind die Bezirksämter) gilt bis Ende Januar 2022: „Es sind keine Termine für die gewünschte Auswahl verfügbar!“ Diese Mitteilung erhalte ich regelmäßig seit fünf Wochen.

Es wird etlichen 10.000 DuisburgernInnen wie mir ergehen. Wieder einmal eine Duisburger Schlamperei wie schon lange zuvor beim Verkehrsamt bekannt.

MfG

 

Weitere Infos zu allen Geburtsjahrgängen, Terminen und Kosten gibt es hier:

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/eu-fuehrerschein_umtausch.php

 

Kein Umtausch möglich? Dann hier weiterlesen:

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

Zitat-Auszug:

Kein Termin für den Umtausch wegen Corona erhalten – was nun?

In den Regionen, in denen das Problem längerer Wartefristen bei der Fahrerlaubnisbehörde bekannt ist, wird bei einer Kontrolle in einer Übergangsfrist möglicher Weise nur mündlich auf die Umtauschfrist hingewiesen und auf das Verwarnungsgeld verzichtet. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Es kann daher ratsam sein die Online-Terminbuchung dabei zu haben. Die Praxis bleibt insoweit abzuwarten.