Keine anderen Sorgen in Düsseldorf? Zoff um Trampoline

Ein Verbot von Trampolinen erhitzt in der NRW-Hauptstadt derzeit die Gemüter. Grund: Die Düsseldorfer Stadtverwaltung stuft Hüpfgeräte in städtischen Kleingärten als unzulässige Flächenversiegelungen ein.
Nun gibt es Widerstand und den Start einer Petition.
Ein Familienvater hatte für seine Kids in seinem Garten in einer Kleingartenanlage  ein Trampolin aufgestellt. Dazu die Stadtverwaltung: Trampoline entsprächen nicht der »kleingärtnerischen Nutzung«, also der Obst- und Gemüseerzeugung sowie der Erholung. Dabei äusserte sie sich selbst schon anderswo und stellte dabei fest, dass sich der Nutzen der Kleingärten geändert habe und sie auch der Freizeit dienen.
Bleibt nur zu hoffen, dass demnächst nicht erholungssuchende Menschen auf einer Wiese und einer ausgebreiteten Decke nicht auch als Flächenversiegelung gelten.
Wundern würde mich das allerdings nicht.
Dafür dürfen aber locker täglich 90 Fussballfelder in Deutschland tatsächlich neu versiegelt werden.