In der letzten Woche hatte ich aufgrund von Insider-Infos über die Vorgänge in der Strauss-Siedlung berichtet. Sie steht unter Denkmalschutz und wurde und wird trotzdem in Teilen einfach verfallen gelassen. Ausserdem sollen dort Polizei-Übungen stattgefunden haben. Zu den Vorgängen habe ich sowohl den OB, die Gebag (Eigentümerin), die Bauaufsicht, die untere Denkmalschutzbehörde sowie die Polizei angefragt. Letztere hat heute geantwortet.
Hier meine Anfrage:
Guten Abend,
ich habe folgende vorläufige Pressefragen zur Strauss-Siedlung in Duisburg:
Seit 2001 stehen weite Teile der Strauss-Siedlung unter Denkmalschutz. Dort sollen aber Polizeiübungseinsätze stattgefunden haben, von welcher Polizeistelle/-abteilung ist noch unbekannt.
Wissen Sie davon, dass diverse Polizeiübungen dort stattfanden, 2009 und zuletzt 2016, und dass dabei auch Zerstörungen an Wohnungen zwangsläufig die Folge waren?
Wusste/n die zuständige Einsatzleitung/die zuständigen Einsatzleitungen dass die Gebäude unter Denkmalschutz stehen/standen?
Wer hat die zuständige Einsatzleitung/die zuständigen Einsatzleitungen darüber informiert, dass Übungen dort stattfinden können, bzw. wer hat dies konkret erlaubt?
Wie erfährt die Polizei üblicherweise von möglichen Übungseinsatzorten und wie sichert man sich ab diese auch problemlos nutzen zu können/zu dürfen?
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Stadtmagazin
Michael Schulze
Hier die Antwort der Polizei Duisburg:
Sehr geehrter Herr Schulze,
unsere Nachforschungen bei der für Übungen der Polizei Duisburg zuständigen Fortbildungsstelle verliefen zu ihrer Anfrage negativ. Unserer Kenntnis nach, hat die Polizei Duisburg nicht in der Strauß-Siedlung trainiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass andere Behörde dort mutmaßlich trainiert haben könnten.
Ich empfehle, diesbezüglich den damaligen Eigentümer zu fragen.
Grundsätzlich darf die Polizei nicht einfach so irgendwo in leer stehenden Gebäuden trainieren. Die Eigentümer schließen mit der Behörde einen Vertrag mit sämtlichen Besonderheiten des jeweiligen Gebäudes ab. Und je nach Trainingsinhalt muss das Gebäude auch gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Um dazu ein Beispiel zu nennen: Würde mit Übungsmunition bei einem Seminar geschossen werden, müsste das Gebäude als Schießstand zuvor von Fachdienststellen abgenommen werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Jacqueline Grahl von der Pressestelle der Polizei Duisburg