ThyssenKrupp reagiert auf Anfrage zu Altlastenflächen in Duisburg – Stadt und Gebag nicht

Das Thema Altlasten bzw. Altlastenflächen ist in Duisburg ein nachwievor sensibles Thema, selbst wenn es -zumindest im Tagesgeschäft- nicht die grosse Rolle spielt. Nun aber, angesichts der vielen Neubauprojekte die Stadt und Politik vorantreiben bzw. die in der Stadt  geplant und teils in der Umsetzung sind, kommen doch viele Interessierte auf das Thema zu sprechen und fragen auch bei DUISTOP an.

U.a. hat selbst die WAZ letztens in einem Artikel über das geplante neue Wohnquartier RheinOrt in bzw. bei Hochfeld von Altlasten im Boden berichtet. Eine Anfrage von mir an das betreuende Maklerunternehmen dazu ist noch offen, sie liegt inzwischen angeblich beim Investor auf dem Tisch.

In der letzten Woche hatte ich -von Einzelfällen wie RheinOrt, dem Teer-See in Meiderich sowie dem Schwarzen See in Wedau* abgesehen- die Stadt und die Gebag mal ganz grunsätzlich bzgl. der Altlastenflächen die nun der Wohnbebauung zugeführt werden (sollen) angefragt.

Leider kam wie gewohnt keinerlei Reaktion, geschweige denn eine Antwort.

Deshalb habe ich mich heute früh an die Fa. ThyssenKrupp gewandt und dort angefragt. Hier meine Anfrage (leicht eingekürzt):

Guten Morgen Frau Launert,

wir von der DUISTOP-Redaktion werden aufgrund der zunehmenden Verbreiterung und des Zuwachses unserer Leserschaft (aus Duisburg und 30km Umgebung) gerade in letzter Zeit desöfteren und vermehrt darauf angesprochen wie es um Dokumente und Auskünfte zu Altlasten und Altlastenflächen in Duisburg steht. Da Brachen (=ehem. Industrie- und Bahnflächen) zunehmend der Wohnbebauung zugeführt werden, besteht hier vermutlich ein grosser Infobedarf und grosse Unsicherheit. Die Stadt und die städtische Baugesellschaft Gebag sind in keinster Weise kooperativ bzw. auskunftsbereit.

Und das städtische Altlasten-Kataster erlaubt nur die Auskunft zu Flächen die einem selbst gehören, oder wozu Eigentümer ihre Zustimmung geben müssen. Das ist jedoch in Zeiten von Open Data und Smart City etc. ein Anachronismus. Und ein Grund warum man sich an uns wendet.

In den letzten Tagen habe ich nochmals mehrfach versucht von der Duisburger Verwaltung dezidiert Auskünfte zu erhalten.

(…)

1. Welche ehemaligen Industrie- und Bahnflächen etc. wurden in Duisburg als Brachflächen von ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen seit 2000 aufgegeben und veräussert?

2. Sind diese Flächen von (den) Vorbesitzern (ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen) gereinigt (von Altlasten befreit)
übergeben/übereignet worden? (Verursacherprinzip)

3. Wenn nicht gereinigt (von Altlasten nicht befreit) unter 2.), warum nicht?

4. Wenn gereinigt (von Altlasten befreit) unter 2.), wurden jeweils Garantien ausgestellt die die gesundheitssichere Flächenbeschaffenheit in Bezug auf
Bodenaltlasten bescheinigen?

Bitte zu jeder Frage die Lagen(Adressen), Altlastenhistorie(Stofflisten), Flächengrößen, und Betreiber-/Besitzernamen (ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen) angeben.

Ich zitiere aus Ihrer Website zu „Gesellschaftlichem Engagement“ und gehe deshalb davon aus von Ihnen die gewünschten Infos zu erhalten um sie veröffentlichen zu können.
„Gesellschaftliches Engagement ist keine Schönwetterveranstaltung

Wir wollen uns auch in herausfordernden Zeiten gesellschaftlich einbringen. Warum? Weil es unsere Verantwortung ist, die Orte, an denen wir unternehmerisch tätig sind, zu lebenswerten Orten zu machen. Wir arbeiten dazu mit lokalen Partnern zusammen, in kleinen und in großen Projekten. Immer im Dialog und auf Augenhöhe.“

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Wenige Stunden später wurde mir von Frau Launert/thyssenkrupp Steel in einer Mail zugesichert sich um meine Fragen zu kümmern.

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern kümmere ich mich um Informationen zu unseren Brachflächen von den entsprechenden Kolleg:innen. Wir würden Ihnen spätestens Anfang der Woche etwas zusenden.

Möchten Sie künftig unsere Pressemitteilungen erhalten? Gern nehmen wir Sie bzw. das Stadtmagazin in unseren Verteiler mit auf.

Viele Grüße

Christine Launert

Pressesprecherin/Spokesperson

Communications/Public & Media Relations

thyssenkrupp Steel

 

 

*) Meine gesonderte Anfrage an NRW Urban zum Schwarzen See in Wedau und zum Teer-See in Meiderich wurde heute so beantwortet:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine der unter § 2 Abs. 1 IFG NRW genannten Stellen. Sie übernimmt keine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 4 IFG NRW, sondern wird im Rahmen des Grundstücksfonds im Treuhandauftrag tätig. Wie Sie dem IFG NRW entnehmen können, bezieht sich das Informationsrecht des IFG NRW gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW auf „amtliche Informationen“. Amtliche Informationen sind solche, die ein Hoheitsträger aufgrund einer Amtshandlung innehat. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist kein Hoheitsträger. Dementsprechend findet auch das Pressegesetz NRW auf die NRW.URBAN GmbH & Co. KG keine Anwendung. Gemäß § 4 Abs. 1 Landespressegesetz sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine Behörde und auch nicht hoheitlich tätig.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Auskünfte nach dem IFG NRW nicht zuständig und zur Auskunft nach dem Landespressegesetz nicht verpflichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

NRW.URBAN GmbH & Co. KG

 

Worauf ich wie folgt antwortete:

Guten Tag,

Ihre Darstellung ist nicht ganz korrekt.

Auch Unternehmen, wenn sie in öffentlicher Hand sind, sind presseauskunftspflichtig, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse sehe ich angesichts des Sachverhalts (hier: Gesundheitsschutz) als gegeben.

https://publicgovernance.de/html/de/5873.htm

Ich wende mich aber gerne an die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium sowie die obere Aufsichtshörde.

Und natürlich an -in diesem Fall ThyssenKrupp- das ehemals involvierte Unternehmen bzw. Nachfolgeunternehmen der Gelände-Vorbesitzerin.

Geben Sie kurz Bescheid, ob Sie einlenken wollen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze