NRW URBAN verweigert beharrlich Auskünfte zum Schwarzem See (6-Seen-Wedau) und zum Teer-See (Meiderich)

Vor einigen Tagen, ich berichtete, hatte ich bei NRW URBAN, einer NRW-Landesbeteiligung,  angefragt wie es um den sog. Schwarzen See in Wedau (6-Seen-Wedau) und den sog. Teer-See in Meiderich (Landschaftspark) stünde.

Da mein besonderes Interesse im Moment den etlichen Altlastenflächen in Duisburg gilt, standen Fragen zu diesen beiden „Gewässern“ ganz oben auf der Liste.

Nun will mir NRW URBAN aber partout keine Auskunft geben, weshalb ich mich in bälde an die Landesregierung bzw. die Staatskanzlei wenden werde.

Hier für alle der gesamte Mailwechsel mit der Auskunftsverweigerin. Übrigens war unser derzeitiger Baudezernent Linne früher mal Aufsichtsratsmitglied dort.

Presseanfrage zu Altlasten – hier: zum Teer-See in Duisburg-Meiderich plus zum Schwarzen See in Duisburg-Wedau

Guten Abend,

ich habe im Zuge neuer Recherchen zu Altlasten in Duisburg wiederholt folgende Anfrage an Sie, diesmal als Presseanfrage. Die Fragen 1.-6. zu Meiderich hatte ich bereits 2019 im Rahmen einer IFG-Anfrage gestellt, aber damals keine Antworten erhalten. Ich habe drei weitere Fragen zu Wedau ergänzend angehängt (7.-9.). Sowie eine Anlage (.jpg – Screenshot – s.u.).

Nun verweise ich auf das Pressegesetz NRW, das auch für NRW Urban gilt und Sie zur Auskunft verpflichtet, da das Land NRW Gesellschafterin ist.

Fragen:

1. Seit wann ist der Landschaftspark Duisburg Nord im Besitz von NRW.URBAN GmbH & Co KG und von wem wurde das Gelände zu welchem Preis übernommen?
2. Umfasst das Eigentum sämtliche Grundstücke, Gebäude und Anlagen etc. oder gibt es Ausnahmen?
3. Ist der sog. Teer-See nachwievor vorhanden und wenn ja in welchem Ausmaß – Größe, Breite, Tiefe, Kubikmeter o.ä.?
4. In der Vergangenheit soll es eine Teil-Entsorgung der Fa. Kluge gegeben haben, ist das korrekt, wenn ja wann und in welchem Umfang und warum nicht vollumfänglich?
5. 2015 gab es anscheinend Probleme mit der mögl. Kontamination von Grundwasser, ist das korrekt und wenn ja auch behoben worden oder nachwievor ein Problem?
6. Wer trägt die Kosten für die laufende Überwachung des Teer-Sees, wer welche Kosten bei Problemen und möglichen Schäden?

7. Sie „bewerben“ auf Ihren Webseiten auch das Projekt 6-Seen-Wedau in Duisburg, ich nehme an auch wegen des Zusammenschluss von BEG (Bahnentwicklungsgesellschaft/Vorbesitzerin des Geländes) und NRW Urban im Jahr 2021, ist dies korrekt?

8. Was hat es mit dem „Schwarzen See“ auf dem Gelände auf sich (Woraus besteht dieser?) und ist er vergleichbar mit dem Teer-See in Meiderich?
(s.u. Screenshot aus LandPlus-Gutachten von 2017 – S.14-15)

9. Die stadteigene Gebag hat das Gelände in ihre Tochter Gebag FE „überführt“. Hat sie bzw. hat die Gebag FE die mit dem „Schwarzen See“ ev. verbundenen Auflagen, Kosten etc. übernommen oder obliegen diese noch der BEG bzw. NRW Urban?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin-Redaktion

Michael Schulze

 

Erste Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine der unter § 2 Abs. 1 IFG NRW genannten Stellen. Sie übernimmt keine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 4 IFG NRW, sondern wird im Rahmen des Grundstücksfonds im Treuhandauftrag tätig. Wie Sie dem IFG NRW entnehmen können, bezieht sich das Informationsrecht des IFG NRW gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW auf „amtliche Informationen“. Amtliche Informationen sind solche, die ein Hoheitsträger aufgrund einer Amtshandlung innehat. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist kein Hoheitsträger. Dementsprechend findet auch das Pressegesetz NRW auf die NRW.URBAN GmbH & Co. KG keine Anwendung. Gemäß § 4 Abs. 1 Landespressegesetz sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist keine Behörde und auch nicht hoheitlich tätig.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Auskünfte nach dem IFG NRW nicht zuständig und zur Auskunft nach dem Landespressegesetz nicht verpflichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

 

Erste Rückantwort von mir:

Guten Tag,

Ihre Darstellung ist nicht ganz korrekt.

Auch Unternehmen, wenn sie in öffentlicher Hand sind, sind presseauskunftspflichtig, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse sehe ich angesichts des Sachverhalts (hier: Gesundheitsschutz) als gegeben.

https://publicgovernance.de/html/de/5873.htm

Ich wende mich aber gerne an die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium sowie die obere Aufsichtshörde.

Und natürlich an -in diesem Fall ThyssenKrupp- das ehemals involvierte Unternehmen bzw. Nachfolgeunternehmen der Gelände-Vorbesitzerin.

Geben Sie kurz Bescheid, ob Sie einlenken wollen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Zweite Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

leider können wir Ihren Ausführungen nicht folgen. Wie wir Ihrer E-Mail entnehmen, machen Sie nunmehr ein gewichtiges öffentliches Interesse geltend. Hierzu geben Sie jedoch lediglich das Stichwort Gesundheitsschutz. Inwiefern die von Ihnen gestellten Fragen Bezug zum Gesundheitsschutz haben sollen, bleibt völlig offen.

Soweit Sie das von Ihnen geltend gemachte gewichtige öffentliche Interesse nicht weiter dar- und belegen können, kann Ihrem Begehren nicht gefolgt werden. Darüber hinaus sind die von Ihnen gestellten Fragen zu unspezifisch und bedürften im Falle eines berechtigten Auskunftsverlangens der Präzisierung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Zweite Rückantwort von mir:

Guten Tag zurück,

wenn ich nun darlegen soll, warum z.B. der sog. Teer-See in Meiderich, in der direkten Nähe zum Landschaftpark Nord, einem überregionalen, internationalen Touristenziel, zudem von Wohnbebauung umgeben, wahrscheinlich giftige Stoffe enthaltend und deshalb abgedichtet und abgesperrt werden muß, eine mögliche Gesundheitsgefährdung ist, dann müsste ich vorab die Antworten auf meine Fragen enthalten.

Sie sollen klären wie die (rechtlichen) Verhältnisse dort sind und wer die Verantwortung und Kosten trägt. Ich habe mich dabei auf wesentliche für mich relevante Fragen beschränkt um den Fragenkatalog nicht ausufern zu lassen. Die Frage nach dem Vorbesitzer würde mir eröffnen auch diesen zu kontaktieren, bisher gehe ich von ThyssenKrupp bzw. einem ehemaligen Beteiligungsunternehmen aus.

Insofern ist es natürlich bisher nur eine Vermutung meinerseits es könnte von dem See eine Gesundheitsgefährdung ausgehen, z.B. hinsichtlich des Grundwassers (Frage 5.). Diese Vermutung ist aber durchaus berechtigt, da NRW Urban ja nicht regelmässig über den Zustand des Sees und seiner Inhaltsstoffe öffentlich berichtet.

Um dies in einem ersten Schritt zu recherchieren habe ich Ihnen die bisherige Anfrage zugesandt, der ich sicherlich eine zweite Anfrage folgen lasse die sich explizit mit dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Teer-Sees beschäftigen wird.

Die Frage nach dem Inhalt des Teer-Sees habe ich Ihnen erspart da dies im Internet leicht recherchierbar und zugänglich ist – z.B.:

https://de.wikipedia.org/wiki/Teersee

Zitat/Auszug: Auch im Ruhrgebiet gab es Teerseen, beispielsweise im heutigen Landschaftspark Duisburg-Nord auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Schachtanlage Thyssen IV/VIII.[1] Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH begann im Jahr 2001 auf der Grundlage eines verbindlichen Sanierungsplanes gemäß § 13 BBodSchG mit den Arbeiten zur Altlastensicherung auf dem Gelände des vormaligen Gleisdreiecks. Ein Sicherungsbauwerk wurde nach kleineren Rückschlägen fertiggestellt. Die Anlage muss auf ewig überwacht werden, da in den 1970er Jahren mit Tanklastwagen Benzol, Cyanide, Quecksilber, Schwermetalle und Säureharze abgekippt worden waren. Mit Spundwänden, bis auf 35 Meter tief in den Boden getriebenen Pfählen und einer Betonabdeckung sollen Grundwasserströme gesichert werden.

Gruss

DUISTOP

M. Schulze

 

Plus NACHTRAG zur zweiten Rückantwort von mir:

Guten Tag nochmals,

ich habe mich bereits an ThyssenKrupp gewandt und werde mich auch an die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium wenden, wenn Sie mir keine Auskünfte geben.

Das Verweigern von Auskünften Ihrerseits (mein Eindruck) ist angesichts des sensiblen Themas (Gesundheitsschutz, Umweltschutz) um das es hier geht, nicht gerade vertrauensfördernd. Immerhin ist NRW Urban eine Gesellschaft des Landes NRW.

Ich und man fragt sich schon welche Gründe es gibt, dass NRW Urban sich nicht sofort an eine umfängliche Beantwortung der Fragen begibt. Ohne „wenn und aber“ und ohne Verweis auf Gründe warum man nicht antworten muß.

Stellen Sie sich doch lieber die Frage warum NRW Urban antworten sollte!

Gruss und Schönes Wochenende

DUISTOP

M. Schulze

 

Dritte Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die von Ihnen gemachten Ausführungen lassen leider weiterhin keine Grundlage für die gewünschten Auskünfte erkennen. Die Herleitung des öffentlichen Interesses an der Beantwortung der von Ihnen spezifisch aufgeworfenen Fragen ist nicht erfolgt. Auch eine Konkretisierung Ihrer Fragen und eine nachvollziehbare Bezugnahme der Fragen zum geltend gemachten öffentlichen Interesse sind unterblieben. Insofern können wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen.

Wir fordern Sie daher auf, von Weiterungen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen