In eigener Sache: Erneute Beschwerde und Antrag bei der Kommunalaufsicht

Folgendes Schreiben mit einer erneuten Beschwerde* und einem Antrag habe ich heute an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung gesendet. Ich schicke voraus, dass die Kommunalaufsicht bisher in zwei vorausgegangenen Beschwerdefällen samt Anträgen, die auch in der neuerlichen Beschwerde erwähnt werden, bisher nicht tätig wurde. Trotz eindeutiger Rechtslage.

Guten Tag,

hiermit reiche ich folgende Beschwerde über das Rechtsamt in Duisburg ein und beantrage entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:

Am 30.12.2021 habe ich einen Antrag beim Rechtsamt Duisburg, dessen Wortlaut Sie bitte der Anlage (.pdf) entnehmen, eingereicht.

Bis heute, Stand 28.2.2022, habe ich weder eine Eingangsbestätigung vom Rechtsamt Duisburg erhalten noch eine dezidierte Antwort.

Anrufe und Mails zur Erinnerung an meinen Antrag blieben folgenlos.

Ich beantrage daher bei der Kommunalaufsicht, dass Rechtsamt Duisburg dahingehend aufzufordern meinen Antrag entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu bearbeiten.

Ich habe beim Rechtsamt Duisburg -kurz beschrieben- folgendes beantragt:

Nachdem man mir inzwischen seit vier Jahren seitens der Duisburger Verwaltung keinerlei Presseauskünfte gibt (DUISTOP – Stadtmagazin /  www.duistop.de), trotz geltender Rechtslage (Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW sowie GG), und sich ebenso weigert eine diesbezügliche Ratseingabe** gemäß §24 GO NRW zu bearbeiten, trotz geltender Rechtslage (GO NRW), habe ich beim Rechtsamt Duisburg beantragt mir rechtlich zu begründen warum die Duisburger Verwaltung die Presseauskünfte verweigert.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

*es handelt sich hierbei um die inzwischen dritte Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in der prinzipiell selben Angelegenheit 
**per Ratseingabe wollte ich erreichen, dass der Rat über das Verhalten des OB in puncto Presseauskünfte berät und ihn zu Auskünften mir bzw. DUISTOP gegenüber verpflichtet