Duisburg ist nachwievor durch eine hohe Zahl von Arbeitslosen gekennzeichnet. Besonders die Zahl der Langzeitarbeitslosen will nicht wirklich sinken und hat ein erhebliches Niveau.
Neben den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur in Duisburg gibt es auch jede Menge private Arbeitsvermittlungen, die -geschätzt- nicht schlecht verdienen dürften an der Situation.
Das wirft Fragen auf die ich aktuell der Arbeitsagentur übersandt habe.
Übrigens: Die Stadt hat selbst ein solches Unternehmen, die gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH, die wiederum ein Tochterunternehmen hat, die Werkstadt GmbH. Kürzlich erst hatte ich der GfB Fragen gestellt die auch tatsächlich beantwortet wurden. Dies hatte bei mir Nachfragen „provoziert“ deren Beantwortungen mir inzwischen auch vorliegen, die ich aber noch „verstehen“ will, bevor sie veröffentlicht werden.
Hier erstmal die aktuellen Fragen an die Arbeitsgagentur:
Guten Abend,
ich habe folgende Presseanfrage in Bezug auf Services von privaten Arbeitsvermittlungen:
1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsgagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?
2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?
(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)
3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?
4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?
5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?
6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt
6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte
6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte
6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch
und wenn ja wie beurteilen Sie diese?
Diese Mail geht in Kopie an meine Redaktionskollegin Katrin Susanne Gems.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze