Äusserst kurios-dubios: Arbeitsagentur Duisburg weigert sich zu antworten – auf ganz normale Fragen

Hohe Arbeitslosenzahlen, besonders bei Langzeitarbeitslosen, drücken in Duisburg auf die Bilanzen – auch die der Arbeitsagentur. Andererseits entstand dadurch ein äusserst lukrativer Markt für Anbietende rund um die private Arbeitsvermittlung inkl. Coaching usw.

Vermittlungsgutscheine, Fördergelder und andere finanzielle Zuschüsse eröffnen eine Vielzahl an Umsatzmöglichkeiten. Tätig in dem Bereich ist auch die gemeinnützige GfB, eine Tochter der WBD. Die GfB hatte ich in den letzten Wochen zweimal befragt und auch Antworten erhalten. Diese warfen aber noch mehr Fragen auf weshalb ich mich u.a. an die Arbeitsagentur wandte.

Die GfB soll in Duisburg die grösste und umsatzstärkste Anbieterin sein.  Ihre Nähe zur Stadt macht dies angeblich möglich.

Sie ist auch im Coaching aktiv. So kann es ein, dass die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter bis zu 100 Stunden Coaching bewilligt. Dafür werden zwischen 40 und 60 Euro pro Stunde gezahlt.  Gesamt pro Person also bis zu 6.000 EURO. Hier ein GfB-Beispiel:

https://www.werkstadt-duisburg.de/fileadmin/datensammlung/dateien/Web_Flyer_Einzelcoaching_GfB.pdf

Weiter unten finden Sie den gesamten Mailwechsel mit der Arbeitsagentur.  Denn heute erhielt ich nach dreimaliger Erinnerung endlich eine Antwort. Die ist jedoch so ausweichend kurios, dass es schon dubios erscheint.

Nach meiner dritten schriftlichen Erinnerung habe ich heute dort angerufen und auch die zuständige Pressedame kurz gesprochen. Sie sagte mir, dass sie gerade per Mail geantwortet hätte. Wenn man die Mail von ihr jedoch liest kann man sich schon auf den Arm genommen fühlen. Ich habe natürlich prompt zurückgeschrieben.

Aber lesen Sie selbst:

3. ERINNERUNG:
Guten Abend,
ich habe folgende Presseanfrage in Bezug auf Services von privaten Arbeitsvermittlungen:

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsgagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?
2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?
(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)
3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?
4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?
5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?
6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt
6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte
6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte
6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch
und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

 

Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Michael Schulze

 

Am 18.03.2022 um 14:06 schrieb _BA-Essen-Pressestelle-Ruhr-West:

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich habe Ihre Anfrage erhalten. Der größte Teil der Fragen ist aufgrund des Datenschutzes nicht zu beantworten; zudem werden Auswertungen, zu denen Sie Informationen erhalten möchten, nicht erhoben.

Wenn Sie weitere Fragen an uns haben, bitte ich Sie um die Zusendung Ihres Presseausweises.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Duisburg
Presse und Marketing
Pressestelle Ruhrgebiet-West

 

 

Guten Tag zurück Frau XXX,

dachte ich mir, dass Sie derart antworten. Und dafür brauchen Sie vier Tage?

Und ganz ehrlich wir haben doch soeben telefoniert, wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Merkwürdig auch, dass Sie nun tel. nicht mehr erreichbar sind.

Was soll das mit dem Presseausweis, Sie sehen im Impressum dass ich der Verantwortliche bin, das muß reichen.

Ich erkenne an der Antwort, dass meinen Fragen eine gewisse Brisanz zugrunde liegt. Das habe ich geahnt. Nun habe ich die Bestätigung.

Die Fragen hätten teilweise (bis auf die Listen) durchaus beantwortet werden können, denn ein Datenschutzhindernis kann ich nicht überall erkennen.

Wobei ich mich frage, z.B. zu den Listen, wieso man auch als Arbeitssuchender nicht erfahren darf wer mit der örtlichen/zuständigen Arbeitsagentur zusammenarbeitet.

Versuchen Sie es bitte erneut.

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze