Erneute Nachfrage bei der Arbeitsagentur Duisburg – und auch in Nürnberg

In den vergangenen Wochen hatte ich mich in mehrfacher Hinsicht mit dem Arbeitsmarkt und den Arbeitslosen in Duisburg beschäftigt. Grund war u.a. die nachwievor erschreckend hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen in Duisburg.  Dazu hatte ich u.a. auch die hiesige Arbeitsagentur befragt. Nachdem man sich zuerst weigerte mir überhaupt zu antworten gab es dann doch Auskünfte. Eine meiner Fragen bezog sich auf die Einbindung und Kooperation von und mit  Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen.

Auf diese Frage:

Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

Erhielt ich folgende Antwort:

Nein, es sind keine Leiharbeitsfirmen für die Agentur für Arbeit Duisburg tätig.

Ich habe mich zwischenzeitlich kundig gemacht wie es denn grundsätzlich bundesweit um die Einbindung und Kooperation von und mit  Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen steht. Und siehe da, die Antworten bestätigen mir meine Vermutung, dass  Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen keine so geringe Bedeutung haben wie es die Antwort der Duisburger Arbeitsagentur vermuten lässt. In grossen Städten mehr als ev. in kleinen Orten.

Deshalb habe ich heute erneut wie folgt bei der Arbeitsagentur Duisburg nachgefragt:

Guten Tag nochmals,

Zwischenzeitliche Informationen/Antworten u.a. von Verbänden der Zeitarbeit/Leiharbeit sowie von der Zentrale der BA in Nürnberg haben mir ausdrücklich die grosse Bedeutung der Zeitarbeit/Leiharbeit bescheinigt.

Es stellt sich die Frage wieso die Duisburger Arbeitsagentur nicht mit Zeitarbeits- oder Leiharbeitsfirmen zusammenarbeitet? Oder war meine Frage unpräzise formuliert?

Bitte bestätigen Sie nochmals ausdrücklich, dass die Arbeitsagentur in Duisburg NICHT mit Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen zusammenarbeitet/kooperiert/ihnen „Kundschaft“ vermittelt/usw.?

Und wenn nicht, warum nicht?

„Sprechen“ Sie auch für das Jobcenter Duisburg oder ist eine explizite Anfrage dort extra angeraten?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

In einer anderen Angelegenheit habe ich heute direkt mal weiter oben nachgefragt, und zwar bei der BA in Nürnberg. So gab es aus Duisburg nämlich auch die Ablehnung mir Listen von Arbeitsvermittlungsfirmen zukommen zu lassen. Diese arbeiten regelmässig und auch offiziell mit allen lokalen Arbeitsagenturen zusammen, erhalten dafür auch Zuschüsse und Fördergelder durch Vermittlungsgutscheine, die Arbeitslose zur Weitergabe an sie von den Arbeitsagenturen erhalten.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

Bei der Ablehnung mir gegenüber schob man den Datenschutz vor, fraglich ist nur warum Vermittlungsagenturen ein Interesse daran haben sollten, dass man ihre Namen und Adressen nicht erfahren darf.

Das ist, einfach gesagt, ziemlich merkwürdig. Und ich schätze der Grund ist nicht der Datenschutz, sondern ganz etwas anderes. Für Arbeitslose ist dieses Verschweigen eher ein Hindernis – ich gehe davon aus auch sie erhalten diese Liste(n) nicht. Das Ganze ist umso fragwürdiger, als dass man ja problemlos über die zentrale Jobsuchmaschine auf der Seite der Arbeitsagentur zumindest einige der Firmennamen inkl. ihrer Adressen „ermitteln“ kann, sofern sie dort Jobs anbieten.

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/

Hier meine drei Fragen an die BA in Nürnberg, mit der ich vorher bereits Kontakt hatte:

Hallo nochmals,

telefonisch hatten wir beide auch das Problem besprochen, dass mir Arbeitsagenturen nicht die Liste(n) der mit ihnen zusammenarbeitenden Vermittlungsfirmen sowie Leiharbeitsfirmen geben wollen.

Mit Verweis auf den Datenschutz.

Fragen:

Warum darf man diese Listen nicht erhalten, zumal man sich auch als Arbeitsagentur-Kunde/Kundin an die ensprechenden Vermittlungsfirmen sowie Leiharbeitsfirmen wenden könnte?

Welche Vermittlungsfirma sowie Leiharbeitsfirma hätte damit ein Datenschutz-Problem, welches und warum?

Geht es hier um eine Schutzbehauptung aus einem womöglich ganz anderen Grund?

Gruß aus Duisburg