Ausnahmen im Vergaberecht: Interessanter Fall aus Leipzig

Nicht nur in Duisburg, sondern auch in anderen Städten gibt es interessante Konstellationen was die Geschäftsführungen und Aufsichtsräte von kommunalen Unternehmen, also solchen mit städtischer (Mehrheits-)Beteiligung betrifft.

In Leipzig sitzt seit 2020 ein Unternehmer als Aufsichtsratsvorsitzender im AR der Stadtwerke. Diese hatten einen IT-Vertrag zu vergeben und dieser landete bei einer Firma die wiederum mit der Firma des AR-Vorsitzenden verbandelt ist. Soweit so gut, das hat der Mann auch nie verschwiegen.

Man kann über solche Vorgänge natürlich die Nase rümpfen, aber mich interessiert an dem Fall etwas ganz anderes. So schreibt das EU-Vergaberecht kommunalen Unternehmen wie z.B. Stadtwerken eine EU-weite Ausschreibung ab gewissen Auftragshöhen vor. In Leipzig ging es um einen Schwellenwert i.H.v. 400.000 EURO ab dem EU-weit auszuschreiben ist.

Diese Vorschriften gelten bei Stadtwerken ganz besonders, da sie in gewisser Weise eine Monopolstellung haben.

Der Clou ist aber, dass es Ausnahmeregelungen gibt – seit 2016.  Eine Monopolstellung haben die Stadtwerke nicht mehr in allen Bereichen, z.B. nicht mehr bei Gas und Strom. Um die Auftragsvergabe also nicht unter das EU-Recht fallen zu lassen kann man einfach den Auftrag, im IT-Sektor ist das gut möglich, auf den Unternehmensbereich „Gas und Strom“ beschränken.

So in Leipzig geschehen.