Arbeitslose und Leiharbeit: Fragen an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg

Wer in den letzten Wochen aufmerksam DUISTOP gelesen hat wird wissen dass ich mich diverse Male mit dem Thema Langzeitarbeitslose und Leiharbeit(=Zeitarbeit) usw. beschäftigt habe. Dazu habe ich bereits die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung(GfB) und ihre „Tochter“ Werkstadt GmbH ein wenig befragt, ebenso die hiesige Arbeitsagentur. Von Transparenz und Offenheit sowie dem echten Willen Antworten zu geben habe ich wenig gespürt.  Das macht mich allerdings erst so richtig neugierig.  Man könnte sagen eine Form des Streisand-Effekts. Weshalb ich nun einfach mal die Wirtschaftsbetriebe angeschrieben habe. Denn einen Vorteil haben meine Artikel, sie werden von vielen Leute gelesen und manch ein/eine Leser/Leserin fühlt sich „genötigt“ mir ein paar Tipps zu geben, wo man mal genauer nachfragen sollte.

Hier meine Fragen an die WBD:

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage und verweise vorab auf Ihre Auskunftspflicht gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW.

Meine Fragen betreffen die direkte Beteiligung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) an der GfB (gGmbH), die indirekte über die GfB an der Werkstadt GmbH sowie den Einsatz von LeiharbeiternInnen (=ZeitarbeiternInnen) bei der WBD.

1. Ist es richtig, da ich nur den Beteiligungsbericht der Stadt bis 2020 einsehen kann, dass derzeit die WBD 100% an der GfB hält und die wiederum 100% an der Werkstadt GmbH?

2. Ist es richtig, dass der Vorstand der WBD Herr Uwe Linsen auch Geschäftsführer der GfB ist, und dafür keine gesonderte Vergütung weder monetär noch sonstwie geldwertig erhält?

3. Ist es richtig, dass dem derzeitigen Aufsichtsrat der GfB Herr Bruno Sagurna (SPD-Fraktionsvorsitzender) sowie Frau Angelika Wagner (DGB/verdi) angehören?

4. Ist es richtig, dass die Werkstatt GmbH Leiharbeit/Zeitarbeit betreibt (Teilbereich) und dafür offiziell auch lizensiert/zertifiziert ist?

5. Ist es richtig, dass dieser Teilbereich ausschließlich an die WBD Personal verleiht?

6. Ist es richtig, dass es geltenden Gesetzen (u.a. AÜG) zuwiderliefe falls die WBD eine ausgeliehene Person nicht mehr einsetzen will und diese durch die Werkstadt GmbH an keinen anderen Entleiher verliehen wird/werden kann (falls 5. zutreffend ist)? Ich verweise u.a. auf die sog. „Lex Schlecker“.

7. Ist es richtig, dass diese Personen deshalb gezwungen wären sich wieder bei der Arbeitsagentur als arbeitlos zu melden oder u.U. ein Coaching o.ä. antreten müsste/könnte – und könnte das Coaching bei der GfB erfolgen?

8. Ist es richtig, dass die an die WBD ausgeliehenen Personen lediglich den niedrigsten Vergütungstarif erhalten und sobald die Frist zu einer möglichen Tariferhöhung oder auch Dauereinstellung/übernahme (beim Entleiher) ansteht eine „Rückgabe“ an die Werkstadt GmbH erfolgt?

9. Ist es richtig, dass die ausgeliehenen Personen zu viel höheren Konditionen (Stundensätzen) z.B. gegenüber der Stadt Duisburg abgerechnet werden in deren Auftrag die WBD mit ihnen tätig ist?

10. Ist der Stadt Duisburg (dem OB) und der Arbeitsagentur Duisburg die gesamte Praxis des Zusammenwirkens von WBD, GfB und Werkstadt GmbH bekannt? Die Stadt ist immerhin 100%ige Gesellschafterin der WBD und Baudezernent Martin Linne sitzt dem WBD-Verwaltungsrat vor?

11. Die Stadt Duisburg selbst stand bereits 2014 in der Kritik vermehrt Leiharbeitskräfte einzusetzen. https://www.waz.de/staedte/duisburg/stadt-duisburg-stopft-personalluecken-mit-leihkraeften-id9854487.html

Hat sich die Praxis von damals dahingehend geändert, dass nun die WBD die Kräfte einsetzt und deren Arbeit an die Stadt weiterberechnet, allerdings mit Aufschlägen?

12. Bezieht die WBD auch von anderen Leiharbeitsfirmen Personal?

13. Welchen Sinn macht diese Dreieckskonstruktion zwischen WBD, GfB und Werkstadt GmbH und wer profitiert auf welche Weise davon?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze