Arbeitslose und Leiharbeit: Weitere Fragen an die Arbeitsagentur Duisburg

Wer in den letzten Wochen aufmerksam DUISTOP gelesen hat wird wissen dass ich mich bereits diverse Male mit dem Thema Langzeitarbeitslose und Leiharbeit(=Zeitarbeit) usw. beschäftigt habe. Dazu hatte ich die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung(GfB) und ihre „Tochter“ Werkstadt GmbH ein wenig befragt, ebenso die hiesige Arbeitsagentur.  Von Transparenz und Offenheit sowie dem echten Willen Antworten zu geben habe ich wenig gespürt.  Das machte mich allerdings erst so richtig neugierig. Man könnte sagen eine Form des Streisand-Effekts. Weshalb ich in einem erneuten „Durchgang“ gestern die Wirtschaftsbetriebe (WBD)  und auch zwei in dem Zusammenhang  „markante“ Persönlichkeiten Duisburgs angeschrieben habe: Bruno Sagurna (SPD) und Angelika Wagner (DGB/verdi). Ich berichtete.

Hier nun meine erneuten Fragen an die Duisburger Arbeitsagentur:

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage.

Meine Fragen lauten:

1. Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Duisburg zu 100% Gesellschafterin der Wirtschaftsbetriebe Duisburg(WBD) ist, dass die WBD 100% an der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) hält und diese wiederum 100% an der Werkstadt GmbH und ist Ihnen bekannt, dass der Vorstand der WBD Herr Uwe Linsen auch Geschäftsführer der GfB ist?

2. Ist Ihnen bekannt, ob die Werkstadt GmbH Leiharbeit/Zeitarbeit betreibt (Teilbereich) und dafür offiziell auch lizensiert/zertifiziert ist?

3. Ist Ihnen bekannt, ob dieser Teilbereich ausschließlich an die WBD Personal verleiht?

4. Ist es richtig, dass es geltenden Gesetzen (u.a. AÜG) zuwiderliefe falls die WBD eine ausgeliehene Person nicht mehr einsetzen will und diese durch die Werkstadt GmbH an keinen anderen Entleiher verliehen wird/werden kann (falls 5. zutreffend ist)?

5. Ist Ihnen bekannt welchen Sinn diese Dreieckskonstruktion zwischen WBD, GfB und Werkstadt GmbH macht und wie sich dies auf Ihre Tätigkeit also die Vermittlung von Arbeitslosen konkret auswirkt?

6. Ist Ihnen bekannt, ob die an die WBD ausgeliehenen Personen lediglich den niedrigsten Vergütungstarif erhalten und sobald die Frist zu einer möglichen Tariferhöhung oder auch Dauereinstellung/übernahme (beim Entleiher) ansteht eine „Rückgabe“ an die Werkstadt GmbH erfolgt oder bei der Arbeitsgagentur wieder als arbeitslos (an)gemeldet werden?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin
Michael Schulze