Weitere Presseanfrage an die WBD zu Leihpersonal von eigener Tochter-Tochter

Guten Tag,

ich habe eine weitere Presseanfrage im Zusammenhang mit dem Einsatz von Leihpersonal.

Ich nehme weiterhin an, die WBD leihen sich Personal von der GfB-Tochter Werkstadt GmbH, obwohl sie eine kürzliche Presseanfrage von mir mit detaillierten Fragen dazu (u.a. Verhältnis Stadt/WBD/GfB/Werkstadt-GmbH) trotz mehrfacher Erinnerung bisher nicht beantwortet haben.

Meine neuen Fragen richten sich auf das geltende Gesetz für Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) wie im Falle der WBD.

So sieht das Gesetz vor, dass keine Gewinne erzielt werden.

s. §11 Abs. 2: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=35324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=552904

Fragen:

1. Durch das Leihpersonal der Werkstadt GmbH könnte die WBD günstigere Personalkosten erreichen. Ist das der Fall, m.a.W.: Sind die Personalkosten durch eine Entleihung bei der Werkstadt GmbH günstiger als bei anderen Entleihern?

2. Wird u.U. dieses Leihpersonal mit erhöhten Stundensätzen (so als handelte es sich um eigenes festangestelltes Personal) gegenüber Aufraggebern wie der Stadt abgerechnet? Diese Frage stellte ich bereits in der vorangegangenen Presseanfrage.

3. Würde, vorausgesetzt 2. träfe zu, dadurch ein Gewinn erzielt werden, der dann wie verrechnet wird und könnten u.U. städtische Gebühren für BürgerInnen ev. niedriger sein als bisher?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze