Langsam aber sicher gehen mir die Beschwerdestellen aus. Konkret geht es um eine Presseanfrage vom 19.4.2022 die ich an die hiesige Arbeitsagentur aber textähnlich auch an die WBD und die Stadt sowie an Bruno Sagurna (SPD) und Angelika Wagner (DGB) als AR- bzw. ehemaliges AR-Mitglied der GfB geschickt habe.
Ganz unten erläutere ich nochmals die Beteiligungsverhältnisse die hier eine Rolle spielen.
Von der hiesigen Arbeitsagentur bekam ich nach vier Versuchen keinerlei Auskunft, nicht mal eine Reaktion – bei Stadt und WBD ist es genauso. Sagurna und Wagner schweigen ebenso beharrlich.
Dann wandte ich mich bzgl. der Arbeitsverweigerung der Arbeitsagentur an die nächsthöhere Stelle in Düsseldorf. Auch nichts. Dann an die Zentrale in Nürnberg. Auch nichts.
Nun habe ich soeben das Bundesministerium von Hubertus Heil (SPD) in Berlin angeschrieben.
Guten Abend,
bereits zum vierten Mal (inkl. drei Erinnerungsmails, erstmalig am 19.4.2022) habe ich die Arbeitsagentur Duisburg sowie danach bereits je zweimal die NRW-Regionalstelle Düsseldorf und die zentrale Pressestelle in Nürnberg vergeblich angeschrieben und um die Beantwortung von Pressefragen gebeten.
Meine konkrete Presseanfrage finden Sie jenseits der ***-Linie weiter unten angefügt.
Ich verwiese darauf, dass sich sowohl die KollegenInnen in Duisburg als auch in Düsseldorf an die geltenden Gesetze wie Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW halten sollten, die beide zu Auskünften verpflichten. In diesem Fall gibt es jedoch nicht einmal eine Reaktion von beiden.
Ich bitte Sie daher sich darum zu bemühen dass ich Antworten erhalte und mir zu erklären warum Duisburg und Düsseldorf sowie Nürnberg überhaupt nicht reagieren.
Meine Anfrage richtete ich an diese Pressestellen/-mailadressen:
_BA-Essen-Pressestelle-Ruhr-West <Essen.Pressestelle-Ruhr-West@arbeitsagentur.de>
_BA-Nordrhein-Westfalen-PresseMarketing <Nordrhein-Westfalen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de>
zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Herzlichen Dank.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Stadtmagazin
Michael Schulze
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Hier meine ursprüngliche Anfrage an die Duisburger Arbeitsagentur vom 19. April:
Guten Morgen,
ich habe folgende Presseanfrage.
Meine Fragen lauten:
1. Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Duisburg zu 100% Gesellschafterin der Wirtschaftsbetriebe Duisburg(WBD) ist, dass die WBD 100% an der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) hält und diese wiederum 100% an der Werkstadt GmbH und ist Ihnen bekannt, dass der Vorstand der WBD Herr Uwe Linsen auch Geschäftsführer der GfB ist?
2. Ist Ihnen bekannt, ob die Werkstadt GmbH Leiharbeit/Zeitarbeit betreibt (Teilbereich) und dafür offiziell auch lizensiert/zertifiziert ist?
3. Ist Ihnen bekannt, ob dieser Teilbereich ausschließlich an die WBD Personal verleiht?
4. Ist es richtig, dass es geltenden Gesetzen (u.a. AÜG) zuwiderliefe falls die WBD eine ausgeliehene Person nicht mehr einsetzen will und diese durch die Werkstadt GmbH an keinen anderen Entleiher verliehen wird/werden kann (falls 3. zutreffend ist)?
5. Ist Ihnen bekannt welchen Sinn diese Dreieckskonstruktion zwischen WBD, GfB und Werkstadt GmbH macht und wie sich dies auf Ihre Tätigkeit also die Vermittlung von Arbeitslosen konkret auswirkt?
6. Ist Ihnen bekannt, ob die an die WBD ausgeliehenen Personen lediglich den niedrigsten Vergütungstarif erhalten und sobald die Frist zu einer möglichen Tariferhöhung oder auch Dauereinstellung/übernahme (beim Entleiher) ansteht eine „Rückgabe“ an die Werkstadt GmbH erfolgt oder bei der Arbeitsgagentur wieder als arbeitslos (an)gemeldet werden?
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Stadtmagazin
Michael Schulze
Hier zur Erläuterung in aller Kürze die Beteiligungsverhältnisse die bei dem Vorgang den ich hinterfrage eine Rolle spielen:
Der Stadt Duisburg gehört die WBD AöR, der wiederum die GfB gGmbH und der wiederum die Werkstadt GmbH. Die Werkstadt GmbH leiht anscheinend (nach meiner Recherche) als einziger „Kundin“ nur der WBD Arbeitskräfte aus. Daraus ergeben sich besagte Fragen von mir.