Regionaldirektion der Arbeitsagentur antwortet auf Fragen nach Leiharbeit bei WBD, GfB und Werkstadt GmbH

Nachdem ich sowohl die hiesige Arbeitsgagentur, als auch die Düsseldorfer Regionaldirektion, die Zentrale in Nürnberg sowie am Montag auch das Bundesministerium angefagt hatte bzw. mich beschwert hatte warum denn auf meine Fragen nicht geantwortet wird, kam heute nach Wochen eine erste Antwort aus Düsseldorf von der Regionaldirektion.

Es geht bei meinen Fragen hauptsächlich um das Vierecksverhältnis zwischen Stadt, WBD, GfB und der Werkstadt GmbH in puncto Leiharbeit.

Die Stadt und die WBD, der DGB und verdi, die auch dazu angefragt hatte, schweigen weiterhin beharrlich.

Sehr geehrter Herr Schulze,

sie hatten die Bundesagentur für Arbeit um die Beantwortung Ihrer Anfrage gebeten:

1. Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Duisburg zu 100% Gesellschafterin der Wirtschaftsbetriebe Duisburg(WBD) ist, dass die WBD 100% an der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) hält und diese wiederum 100% an der Werkstadt GmbH und ist Ihnen bekannt, dass der Vorstand der WBD Herr Uwe Linsen auch Geschäftsführer der GfB ist?

Die Geschäftstätigkeiten und Beteiligungen von privaten und öffentlichen Unternehmen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit. Der Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit wird klar durch das Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt. Dort legen die §§ 1 und 2 die Aufgaben der Agenturen für Arbeit fest. In diesen Paragraphen heißt es unter anderem: „Die Agenturen für Arbeit erbringen insbesondere Dienstleistungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […]“. Auftrag der „Arbeitsförderung“ als Aufgabe der Agenturen für Arbeit ist es, „[…] den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt [zu] unterstützen.“

2. Ist Ihnen bekannt, ob die Werkstadt GmbH Leiharbeit/Zeitarbeit betreibt (Teilbereich) und dafür offiziell auch lizensiert/zertifiziert ist?

Die WerkStadt Duisburg GmbH ist im Besitz der erforderlichen Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das Unternehmen gibt das auf seiner Internet-Seite auch selbst bekannt: https://www.werkstadt-duisburg.de/ bzw. https://www.werkstadt-duisburg.de/leistungen/arbeitnehmerueberlassung

3. Ist Ihnen bekannt, ob dieser Teilbereich ausschließlich an die WBD Personal verleiht?

Die WerkStadt Duisburg GmbH bietet den örtlichen gewerblichen und kommunalen Arbeitgebern die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Wege der Arbeitnehmerüberlassung an.

4. Ist es richtig, dass es geltenden Gesetzen (u.a. AÜG) zuwiderliefe falls die WBD eine ausgeliehene Person nicht mehr einsetzen will und diese durch die Werkstadt GmbH an keinen anderen Entleiher verliehen wird/werden kann (falls 3. zutreffend ist)?

Das ist nicht zutreffend.

5. Ist Ihnen bekannt welchen Sinn diese Dreieckskonstruktion zwischen WBD, GfB und Werkstadt GmbH macht und wie sich dies auf Ihre Tätigkeit also die Vermittlung von Arbeitslosen konkret auswirkt?

Geschäftstätigkeiten und Beteiligungen von privaten und öffentlichen Unternehmen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit. Unternehmen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung können Dienstleistungen der Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen (siehe auch Antwort auf Anfrage vom 7. April 2022): Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen zeigen ihre Stellenangebote bei der Agentur für Arbeit an. Sofern diese gesetzeskonform sind (das wird geprüft), gehen diese Stellen in die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsvermittlung als auch der Arbeitgeber-Services ein. Im Zuge der Vermittlungsvorschläge für Kundinnen und Kunden machen die Agenturen für Arbeit die bei ihnen angezeigten offenen Stellen den Kundinnen und Kunden bekannt, sofern sie zu den Berufen gehören, für die sich die Kundinnen und Kunden interessieren oder sofern diese auf das Profil der Kundinnen und Kunden passen.

6. Ist Ihnen bekannt, ob die an die WBD ausgeliehenen Personen lediglich den niedrigsten Vergütungstarif erhalten und sobald die Frist zu einer möglichen Tariferhöhung oder auch Dauereinstellung/übernahme (beim Entleiher) ansteht eine „Rückgabe“ an die Werkstadt GmbH erfolgt oder bei der Arbeitsagentur wieder als arbeitslos (an)gemeldet werden?

Die WerkStadt Duisburg GmbH wendet das Tarifwerk Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) an, abgeschlossen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf