Antworten vom Jobcenter zum Taskforce-Vorfall und zur Leiharbeit

Kürzlich gab es einen Vorfall im Rahmen der Taskforce Schrottimmobilien der Stadt Duisburg. So soll es laut diverser Presseberichte anderer Medien zu einem Vorgang gekommen sein bei dem angeblich eine Zwangsräumung durch die Taskforce in Hochfeld geplant gewesen sei.

Diese fand jedoch nicht statt.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-aerger-um-drohende-zwangsraeumung-jobcenter-informiert-zuerst_aid-69020711

Trotzdem sollen Bewohnende dort Mitteilungen vom Jobcenter darüber erhalten haben, dass sie künftig keine Leistungen mehr erhalten – sozusagen im Vorgriff noch nicht eingetretener Umstände (hier Wegfall der dem Jobcenter gemeldeten Duisburger Wohnadresse).

Meine Fragen an das Jobcenter zu dem geschilderten Vorfall wurden heute beantwortet:

Ist der Vorfall zutreffend und wie kam es dazu?

Im Jobcenter hat es einen internen Kommunikationsfehler gegeben. Der geplante Task-Force-Einsatz wurde bereits in der Akte vermerkt. In Folge dessen sind zwei fehlerhafte Schreiben verschickt worden.

Laufen diese Vorgänge bei Räumungen generell so ab und von wem bekommen Sie wann und wie Ihre Infos/Anweisungen?

Das Jobcenter wird im Vorfeld durch die Taskforce über bevorstehende Einsätze informiert und erhält eine Liste der in der Immobilie gemeldeten Bewohner. Anhand der Liste wird geprüft, ob sich Empfänger von SGB-II-Leistungen unter den Bewohnern befinden.

Ist dies jeweils mit Recht und Gesetz vereinbar (u.a. Datenschutz) oder liegt ev. sogar eine strafbare Handlung vor?

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der oben genannten Daten findet sich in § 34 Abs. 1 S. 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Hiernach ist eine Übermittlung von Meldedaten an öffentliche Stellen i.S.d. § 2 Abs. 1 BDSG zulässig, soweit dies zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, die in der Zuständigkeit der empfangenden öffentlichen Stelle liegt.

Wer sitzt aktuell im Beirat des Jobcenters – ich kann keine Namen ermitteln? (https://jobcenter-du.de/beirat/)

Vorsitzende des Beirates ist, wie der Tagespresse entnommen werden konnte, Frau Demming-Rosenberg. Eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Namen der weiteren Mitglieder des Beirates ohne deren vorherige Einwilligung würde eine Verletzung schutzwürdiger privater Interesse der Betroffenen i.S.d. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) darstellen und kann daher nicht erfolgen.

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In einer 2. Anfrage an das Jobcenter geht es hauptsächlich um das Vierecksverhältnis zwischen Stadt, WBD, GfB und der Werkstadt GmbH in puncto Leiharbeit.

Nachdem ich sowohl die hiesige Arbeitsgagentur, als auch die Düsseldorfer Regionaldirektion, die Zentrale in Nürnberg sowie das Bundesministerium angefagt hatte bzw. mich beschwert hatte warum denn auf meine Fragen nicht geantwortet wird, kam vor wenigen Tagen eine erste Antwort aus Düsseldorf von der Regionaldirektion.

Die Stadt und die WBD, der DGB und verdi, die auch dazu angefragt hatte, schweigen weiterhin beharrlich.

Hier nun die aktuelle Antwort des Jobcenters Duisburg von heute:

In Bezug auf Ihre Fragen zu WBD, GfB und Werkstadt GmbH verweisen wir auf die Antwort der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen auf Ihre dortige Anfrage vom 19.4.22.

Die Antworten der Regionaldirektion NRW hatte ich bereits veröffentlicht:

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2022/05/04/regionaldirektion-der-arbeitsagentur-antwortet-auf-fragen-nach-leiharbeit-bei-wbd-gfb-und-werkstadt-gmbh/