Die „Stiftung Duisburg 24-7-2010“ hat es diese Woche endlich geschafft die Loveparade-Gedenkfeier zum 12. Jahrestag am kommenden Sonntag anzukündigen. Sie findet statt ab 16:45 Uhr im Karl-Lehr-Tunnel an der dortigen Gedenkstätte. Am Tag zuvor begeht man erneut die Nacht der 1.000 Lichter, ab 18 Uhr am selben Ort.
Vorgestern erst -ich berichtete- hat man noch im Rathaus diskutiert was denn am Gedenktag anläßlich des gleichzeitig stattfindenden Stadtfestes in der City zu tun sei. Angeblich seien Gedenkminuten geplant.
Was die Flic-Flac-Betreiber, man gastiert auf dem LoPa-Gelände, vorhaben, ist mir nicht bekannt.
All das erfolgt reichlich spät und unterstreicht auch nach Meinung von Betroffenen und BeobachternInnen aus der Stadtgesellschaft die Nachlässigkeit und Unsensiblität mit der die Stadt aber auch die Stiftung mit dem gesamten Thema umgehen – und das eigentlich bereits seit Jahren.
Wenig transparent ist man wohl deshalb auch im Rathaus und beim Stiftungsvorstand. OB Link will mir -ich berichtete bereits mehrfach – partout nicht darauf antworten warum er sein Versprechen von 2012 -nämlich aufzuklären- nicht gehalten hat. Diese Lüge jährt sich dann wohl am Sonntag zum 10. Mal, es sei denn es geschieht ein Wunder.
Und der Stiftungsvorstand hält es nicht für nötig mir auf konkrete Fragen nach Finanzen, Bilanzen und einigen unschönen Vorwürfen seitens von Betroffenen zu antworten. Lediglich eine Standardantwort die aber als Abwimmelei zu bezeichnen ist, habe ich erhalten. Daraufhin habe ich mich an die Bezirksregierung und die Stiftungsaufsicht gewandt. Von dort bekam ich seitens der Presseabteilung inzwischen diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Stiftung Duisburg 24-7-2010 unterliegt der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf als insofern zuständiger Stiftungsbehörde im Sinne des § 15 Abs. 2 Stiftungsgesetz NRW.
Wie Ihnen das Innenministerium NRW als oberste Stiftungsbehörde bereits mitgeteilt hat, handelt es sich bei der Stiftungsaufsicht um eine Rechtsaufsicht gegenüber Stiftungen hinsichtlich der Verletzung von Satzungsvorschriften und der öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Stiftungsrechts.
In Rahmen der Stiftungsaufsicht hat die Stiftung der Bezirksregierung jährlich Nachweise in Form einer Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und eines Berichtes über die Erfüllung der Stiftungszwecke vorzulegen. Diese werden anschließend u.a. auf eine dem Satzungszweck entsprechende Mittelverwendung geprüft. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung durch das zuständige Finanzamt, da die tatsächliche Geschäftsführung und Rechnungslegung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen entsprechen muss. Hierbei konnten bislang keine Auffälligkeiten, v.a. hinsichtlich der von Ihnen erhobenen Vorwürfe, festgestellt werden.
Wie das Innenministerium NRW Ihnen ebenfalls bereits mitgeteilt hat, besteht kein weitergehender Auskunftsanspruch nach § 12 Absatz 5 des Stiftungsgesetzes NRW, da die behördlichen Unterlagen über die Anerkennung und Beaufsichtigung einzelner Stiftungen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegen. Ich bitte Sie daher, sich bei Bedarf erneut entsprechend an die Stiftung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Warum der Stiftungsvorstand sich so zurückhaltend verhält ist mir schleierhaft.
Mir wurde aber inzwischen von Informanten geraten mich in der Angelegenheit noch mit einer anderen Stiftung zu beschäftigen. Demnächst also ev. mehr dazu.