Hauptschule Gneisenaustrasse: Man PAKt sich an den Kopf

Bereits 2017 wurde vom Rat beschlossen die Hauptschule Gneisenaustrasse zu schliessen und den Schulbetrieb sukzessive auslaufen zu lassen. Die letzten SchülerInnen sind in diesem Jahr abgegangen. Das Gebäude steht seitdem leer und soll nun nach den Herbstferien für die rund 700 zugewanderten SchülerInnen genutzt werden die keinen Schulplatz ergattern konnten. Soweit so gut, aber auch ziemlich verspätet.

Darüber berichtet aktuell die WAZ.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/hier-sollen-zugewanderte-schueler-in-duisburg-kuenftig-lernen-id236563277.html

Interessanterweise berichtet die WAZ aber auch über eine merkwürdige Sanierung. In der Hauptschule soll der mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastete Boden (Fußboden) bis zum 23. Oktober mit Epoxidharz versiegelt werden. Ein Zwischenschritt, um angeblich einen  gesundheitlich unbedenklichen Unterricht gewährleisten zu können. So laut Angaben von Stadt und zuständigem IMD.

Nun, warum merkwürdig? Tja, dann heisst das ja, dass seit Jahren dort nicht saniert wurde obwohl man von den PAK-haltigen Fußböden gewusst haben dürfte und sogar die Pflicht hatte das Problem längstens anzupacken. Mit anderen Worten: Hat man die HauptschülerInnen und die Lehrkräfte einfach  jahrelang den Schadstoffen ausgesetzt?

Verwunderlich auch wie unkritisch und unreflektiert die WAZ berichtet.

Hier ein Dokument der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2006 das ausweislich auf die Pflicht der entsprechenden Kommunen (auch Duisburg ) hinweist.

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2006-04/innenraumbelastungen_in_schulen.pdf

U.a. auf Seite 7 steht (Zitat): „Die Errichtung, Organisation und Verwaltungsführung einer Schule unterliegt der Verantwortung des Schulträgers. Diesem obliegt auch die Pflicht, die Schule ordnungsgemäß zu unterhalten und auszustatten. Zudem ist jeder Schulträger durch verschiedene Rechtsvorschriften verpflichtet, den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz von Schülern und Schülerinnen sowie des in der Schule beschäftigten Personals durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Diese Forderungen gelten auch für den Schutz vor Innenraumbelastungen. Ein verantwortungsvoller Schulträger wird sich – sofern noch nicht geschehen – der Problematik der Innenraumbelastungen stellen und die Thematik in den von ihm unterhaltenen Schulen aufgreifen und überprüfen.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber Link kümmert sich ja viel lieber oder ausschließlich um unliebsame Südosteuropäer und den Brandschutz. Oder es wurden bevorzugt Gymnasien saniert bzw. Schulen die die Sprößlinge von verdienten SPD-GenossenInnen besuchen.

Aus diesem Anlaß habe ich mal eine Anfrage an ihn gestellt:

Guten Abend,

die ehemalige Hauptschule an der Gneisenaustrasse soll weitergenutzt und deshalb saniert werden, vorerst aufgrund von PAK-Belastungen der Fußböden.

Harz-Aufbringungen sollen in einem ersten Schritt die Ausdünstungen der als krebserregend eingestuften PAK stoppen.

Die Schule wurde 1910 errichtet und bis in die 1970er Jahre wurden Klebstoffe auf Teerbasis verwendet, dies ist lange bekannt. Deshalb wurde die Stadt u.a. 2006 von der Bezirksregierung informiert und angehalten sich um die Sanierungen diesbezüglich zu kümmern – verpflichtend.

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2006-04/innenraumbelastungen_in_schulen.pdf

Meine Fragen:

Warum wird die Schule an der Gneisenaustrasse erst jetzt saniert?

Waren die PAK-Belastungen bereits lange bekannt, wenn ja seit wann und warum wurde nichts unternommen?

Welche Schulen sind bereits auf diese Belastungen überprüft worden aber noch sanierungsbedürftig (Liste)?

Welche Schulen wurden aufgrund der selben Belastungen bereits saniert (Liste)?

Wer (Amt, Dezernat, Personen) ist für diese Angelegenheiten zuständig bzw. zuständig gewesen?

Ergeben sich aus den Unterlassungen strafrechtliche Konsequenzen?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze