Onlinezugangsgesetz: Fragen an Stadt und Land

Guten Abend Herr Link,

zum Ende diesen Jahres sollen gemäß Onlinezugangsgesetz die staatlichen Verwaltungen, kommunalen Stadtverwaltungen etc. einen großen Teil der regelmässigen Dienstleistungen online bzw. digital anbieten.

Meine Fragen:

Welche Leistungen (Liste) werden per 31.12.2022 seitens der Stadt Duisburg gemäß der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes erbracht und angeboten?

Wenn ein Teil der Leistungen fehlt bzw. nicht angeboten wird so wüsste ich gerne warum das so ist und ab wann diese Leistungen online/digital angeboten werden?

Gibt es eine Beschwerdestelle oder ein Gericht an das man sich wenden kann um Leistungen per Onlinezugangsgesetz einzufordern?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Die Anfrage habe ich leicht verändert und um eine Frage ergänzt auch an die Landesregierung bzw. an die Staatskanzlei in Düsseldorf gestellt:

Guten Abend,

zum Ende diesen Jahres sollen gemäß Onlinezugangsgesetz die staatlichen Verwaltungen, kommunalen Stadtverwaltungen etc. einen großen Teil der regelmässigen Dienstleistungen online bzw. digital anbieten.

Meine Fragen:

Welche Leistungen (Liste) werden per 31.12.2022 seitens der Landesregierung und der Verwaltungseinrichtungen gemäß der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes erbracht und angeboten?

Wenn ein Teil der Leistungen fehlt bzw. nicht angeboten wird so wüsste ich gerne warum das so ist und ab wann diese Leistungen online/digital angeboten werden?

Gibt es eine Beschwerdestelle oder ein Gericht an das man sich wenden kann um Leistungen per Onlinezugangsgesetz einzufordern?

Und:

Ist die Landesriegierung über den Sachstand und die Erfüllung des Gesetzes in den ein einzelnen Städten und Kommunen informiert und wirkt sie auf die ein die Leistungen nachwievor (ab 1.1.2023) nicht gesetzeskonform -also nicht online bzw. digital- anbieten?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze