Frankfurt: Ex-OB Feldmann soll Geldstrafe zahlen – wegen Vorteilsnahme

Das Frankfurter Landgericht hat den abgewählten Ex-OB von Frankfurt, Peter Feldmann, heute verurteilt. Er muss eine Geldstrafe und einen sog. Wertersatz zahlen. Er gilt als vorbestraft, falls das Urteil Bestand hat.

Feldmann ist iin einem Korruptionsprozess wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt worden. Wie die Richter verkündeten, muss der SPD-Politiker eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 EU und einen Wertersatz in Höhe von 5.989 EU zahlen.

Insgesamt kommen auf Feldmann damit Kosten iHv 26.989 EU plus die Verfahrenskosten zu. Die Staatsanwaltschaft forderte übrigens eine höhere Geldstrafe.

Der 64-Jährige hatte vor Gericht immer wieder betont, er sei nicht korrupt und „habe in keine Kasse gegriffen“. Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht geht in ihrem Urteil aber davon aus, dass es zwischen Feldmann und Hannelore Richter (Sonderbeauftragte bei der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO)) spätestens 2012 zu einer sog. „Unrechtsvereinbarung“ gekommen ist.

Die AWO habe dem frisch gewählten Oberbürgermeister auf dessen Betreiben eine Rückkehrgarantie gegeben – und zwar für den Fall, dass er nicht wiedergewählt werden oder sein Amt frühzeitig niederlegen sollte. Dabei handelte es sich laut Gericht bereits um einen Vorteil.

Diese Entscheidung habe Richter gegen den Willen der damaligen der AWO-Geschäftsführung  durchgedrückt. Wohl auch mit der Begründung einen der AWO wohlgesonnenen OB zu „haben“.

Anders sei auch nicht zu erklären, dass Feldmanns damalige Freundin und spätere Ehefrau Zübeyde auf Richters Betreiben als Leiterin einer deutsch-türkischen KITA angestellt wurde – obwohl ihr damals sowohl die formale Qualifikation als auch die notwendige Berufserfahrung fehlten.

Es sei laut Gericht „wenig nachvollziehbar“, dass eine solche Einstellungszusage „nach einem kurzen Gespräch“ erfolgte, wenn es keine Hintergedanken gegeben hätte.

Aussagen von Richter – Zeugin im Prozess – dass der kulturelle Hintergrund und die Sprachkenntnisse von Zübeyde Feldmann ausschlaggebend für die Einstellung gewesen seien, wertete das Gericht als wenig glaubwürdig.

Zitat: „Mir kann keiner erzählen, dass es im Rhein-Main-Gebiet, einem Ballungsraum mit 4,5 Millionen Einwohnern, keine zweite geeignete Person gegeben hätte.“

Laut Gericht sei es zudem „lebensfremd“ anzunehmen, dass Feldmann von der Einstellungsabsprache in Bezug auf seine spätere Ehefrau nichts mitbekommen haben will.

Zudem sei es für ihn in seiner Funktion als OB leicht gewesen wäre, mögliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Zusammenhang mit der Einstellung seiner  Frau durch Einflussnahme auf Kontrollinstanzen auszuräumen.

Als zweiten Fall von Vorteilsannahme wertete das Landgericht das Sammeln von Wahlkampfspenden für Feldmann durch Richter. Grundsätzlich sei dies zwar zulässig, im vorliegenden Fall sei die Einwerbung von Spenden aber als Teil der fortlaufenden „Unrechtsvereinbarung“ zwischen beiden zu werten. Die Unterstützung im Wahlkampf habe darauf abgezielt, Feldmann im Amt und der AWO gegenüber gewogen zu halten.

Fazit:

Wer meint, dass so sowas nur in Frankfurt oder sonstwo möglich sei, aber nicht in Duisburg, der hat vollkommen recht. Hier in Duisburg haben wir nur aufrechte Demokraten und eine verantwortungsbewusste und gesetzestreue  Verwaltung. In den städtischen Beteiligungsgesellschaften sind nur die fähigsten Menschen angestellt, die sich für uns im wahrsten Sinne des Wortes den Arsch aufreissen. Dafür bekommen sie schließlich auch viel Geld.

Glück auf … und Scheiß drauf!

Fröhliche Weihnachten für alle – nur nicht für die Vollversagenden.

 

Nachtrag – auch nett:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-korruptionsvorwuerfe-gegen-ehemalige-gesundheitssenatorin-dilek-kalayci-a-01d95038-ec99-4053-888d-f71a2767dc10