Frankfurt: Ex-OB Feldmann legt Revision ein

Abgewählt und verurteilt, Peter Feldmann (SPD) der Ex-OB von Frankfurt/Main hatte es nicht leicht im letzten Jahr. SCHLUCHZ.HEUL.

Gegen seine Verurteilung (ich berichtete) wegen Vorteilsannahme wehrt er sich nun, weil er meint es handele sich um einen Gerichtsbeschluss, der ausschließlich auf „Hörensagen“ aufbaue ohne die Aussagen „seiner“ Zeugen zu berücksichtigen.

Der Abgewählte hat deshalb Revision gegen das Urteil in der AWO-Affäre eingelegt. Feldmann vertraue angeblich auf den Rechtsstaat und sei „nicht korrupt“.

Das Landgericht Frankfurt bestätigte offiziell den Eingang der Revision. Die nächst höhere Instanz – der BGH in Karlsruhe – wird nun prüfen, ob die Revision zugelassen wird oder nicht.

Das Frankfurter Landgericht hat Feldmann noch kurz vor Weihnachten verurteilt. Er soll 21.000 Euro und einen Wertersatz zahlen. Er gilt als vorbestraft, falls das Urteil Bestand hat.

Ganz ehrlich, ein lauschiges Plätzchen für ihn wird sich schon finden lassen. Wie üblich dürfte er über einen Fundus an Insiderwissen verfügen. Wie wäre es also mit einem Pöstchen bei der … AWO?