Supergeiles Geschäftsmodell? Angeblich auch vielgenutzt von städtischen Gesellschaften?

Ich hatte auf DUISTOP bereits vor geraumer Zeit über meines Erachtens merkwürdige Geschäftsmodelle in punkto Zeit- bzw. Leiharbeit in Duisburg und anderswo berichtet. Da die meisten von mir angefragten Protagonisten mir auf Anfragen keine Antworten gaben, oder wenn, dann nur ausweichende und unvollständige, kam bei meinem Bericht letztlich nur wenig konkret Erhellendes heraus.

Die Kreuz- und Querverleihungen oder möglicherweise sogar Doppelverleihungen, besonders von Langzeitarbeitslosen, dürften seitdem natürlich munter weitergehen.

Womit ich bei einem weiteren Mißständ wäre, der wiederum besonders die Langzeitarbeitslosen betrifft. Sie sind die hervorragend geeigneten Opfer um das Geschäft mit ihnen zu betreiben um das es diesmal geht.

Hintergrund ist der §16 i im SGB II.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html

Das Ganze läuft wie folgt: Unternehmen, hier sind städtische Beteiligungsunternehmen auch nicht ganz uneigennützig und mit von der Partie, „besorgen“ sich beim Arbeitsamt Langzeitarbeitslose  die mindestens sechs Jahre lang arbeitslos sind.

Die werden dann eingestellt und für zwei Jahre voll vom Arbeitsamt bezahlt. Die Unternehmen können ihre neuen Angestellten nun für volle Stundensätze bei Kunden abrechnen.

Das alles war als töfte Wiedereingliederung schwer Vermittelbarer in den sog. ersten Arbeitsmarkt gedacht, nur ist man inzwischen bzw. schon länger schlauer und weiß, dass das Prozedere vielfach ungeniert ausgenutzt wird. Denn sehr oft wird den Menschen genau nach zwei Jahren wieder gekündigt.

Ein Blick in den entsprechenden SGB-Text genügt um zu ahnen warum (Zitat):

(1)Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
(2)Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt
in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,
im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent

Ganz schön clever denken Sie? Nee, ganz schön asozial und wenig vorbildlich, finde ich.

Denn übertragen wir die Praxis nur mal rein theoretisch auf eine städtische Gesellschaft wie z.B. octeo, eine DVV-Tochter (=eine Stadt-Tochter), dann könnte octeo Langzeitarbeitslose für Jobs einsetzen für die die Stadt voll bezahlt, denn octeo arbeitet vielfach für die Stadt. Obwohl die Arbeitsagentur die Personalkosten in dem Fall voll übernähme, zumindest in den ersten zwei Jahren, könnte octeo seine vollen Stundensätze zur Anrechnung bringen.

Wie geschrieben, dies ist nur ein fiktives Beispiel, aber real möglich und nicht ungesetzlich. Aber fragwürdig.

Ich mache mir diesmal nicht erneut die Mühe die Stadt oder städtische Gesellschaften wie octeo anzuschreiben, aber die Arbeitsagentur bzw. das Arbeitsamt schreibe ich auf jeden Fall an.

Dass Langzeitarbeitslose hierbei eine Art Spielball oder willfähriges Menschenmaterial sind, ist zusätzlich intensiv zu diskutieren, vor allem in einer Stadt wie Duisburg die sozial-demokratisch regiert wird.

Nun fragen Sie sich eventuell was daran so asozial sein soll, denn die vormals Arbeitslosen kriegen doch für mindestens zwei Jahre ihre Bezüge.

Nun, asozial ist oder wäre der Vorsatz diese Menschen genau nach zwei Jahren wiederzurückzugeben, die Stigmatisierung und das Menschenkarussel das dem Ganzen innewohnt wäre perfekt.

Und: Vor allem, wenn die Stadt die eigenen Beteiligungsgesellschaften im Wissen um diese Praxis nicht zwingt nur die tatsächlichen Personalkosten zu berechnen (die gleich Null wären) und ev. nur die reinen Overhead-Kosten, so halte ich das für eine Möglichkeit von vielen um ECHTe und tatsächliche Kostenstrukturen zu verschleiern.

So fliesst für eine Person gleich zweimal Geld, einmal in Form des Gehalts vom Arbeitsamt UND einmal in Form der Arbeitsstundenabrechnung mit der Stadt als Kundin.

Nun könnte man sagen, in Bezug auf das Steuergeld das hier fliesst, sei dies alles lediglich eine Form von rechte-Tasche/linke-Tasche und rein bilanziell ändere sich im Grossen und Ganzen eigentlich nichts.

Tja, dann bleibt nur die Frage, warum man das alles so ungern transparent beleuchten lässt.