Langzeitarbeitslose als billige Verfügungsmasse? Fragen an die Arbeitsagentur Duisburg

Vor einigen Tagen hatte ich mich erneut dem Thema „Langzeitarbeitslose“ gewidmet. Ich hatte nochmals daran erinnert, dass ich in Bezug auf Fragen nach Merkwürdigkeiten in der Leih- und Zeitarbeit in Duisburg vor einigen Monaten nicht sehr weit kam. Eine Mauer des Schweigens verhinderte dies. Wie so oft.

Nun habe ich mich einem anderen Sachverhalt zugewandt der erneut Langzeitarbeitslose betrifft.

Dabei geht es um die Bezuschussung von Arbeitsplätzen, in den ersten zwei Jahren bis zu 100 Prozent. Im § 16 i SGB II ist dies entsprechend manifestiert. Ich habe erfahren, dass bestimmte Unternehmen davon rege Gebrauch machen, auch städtische Beteiligungsunternehmen, und anscheinend die Vorschriften ziemlich ausreizen. Aus diesem Grund habe ich die Arbeitsagentur soeben angeschrieben und dort mal nachgefragt.

Vorab noch der Link auf den Gesetzestext:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html

Guten Tag,

ich habe einige Pressefragen zu Maßnahmen bzgl. §16 i SGB II.

1. Gibt es Statistiken über den „Einsatz“ bzw. die Anwendung von Maßnahmen bzgl. §16 i SBG II in Duisburg?

2. Wieviele Unternehmen haben davon in Duisburg Gebrauch gemacht?

3. Wieviele Arbeitslose in Duisburg?

4. Wieviele der Arbeitslosen unter 3.) sind im ersten Arbeitsmarkt verblieben, kurzfristig, mittelfristig, langfristig?

5. Wieviele 100%ig bezuschusste Arbeitsverträge wurden nach dem 2. Jahr bereits wieder beendet?

6. Sind städtische Beteiligungsunternehmen (DVV, DVG, octeo, Gebag, Wirtschaftsbetriebe etc.) unter denen unter 2.) und haben diese Unternehmen sich signifikant anders verhalten als der Rest an Unternehmen mit nicht-städtischer Beteiligung?

Ev. gibt es ja auch bereits Stellungnahmen zur Umsetzung und Bewertung der Maßnahmen im Zusammenhang mit §16 i SGB II, diese können Sie gerne beifügen bzw. darauf verlinken.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze