„Demokratie leben“: Dienstaufsichtsbeschwerde an das Bundesfamilienministerium

Im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm zur Demokratieförderung namens „Demokratie leben“, federführend betreut durch das Familienministerium in Berlin und ausgestattet mit jährlich 200 Millionen EURO, habe ich gestern Abend folgende Dienstaufsichtsbeschwerde an das Ministerium versandt. In der letzten Woche versuchte ich einen direkten Anlauf per Telefon und landete im Vorzimmer der Ministerin. Dort konnte oder wollte man mir auf Nachfrage nach dem oder der Zuständigen für die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht weiterhelfen. Vorläufig ging die Beschwerde also an die Poststelle:

Guten Abend,

ich recherchiere seit geraumer Zeit (10/2022) im Zusammenhang mit einem vom Familienministerium verantworteten Programm namens „Demokratie leben“.

Dabei werden teils Städte mit jährlichen Fördertöpfen ausgestattet die dann weiterverteilt werden als auch lokale Einzelprojekte.

Drei Einzelprojekte betreffen drei Vereine in Duisburg. Diese haben u.a. im Zeitraum zwischen 2015 und 2019 jeweils sehr hohe Geldbeträge erhalten – zwischen 300.000 und 600.000 EURO, wollen mir aber alle drei seit Monaten keinerlei Auskunft über die Geldverwendungen sowie Ergebnisse geben.

Auch die Stadt Duisburg schweigt zu Anfragen zu den Mittelverteilungen an verschiedene kleinere Projekte unter ihrer Ägide.

Also wandte ich mich an das Familienministerium (Anmerkung: an die Presseabteilung weil sich niemand sonst für zuständig erklärte). Es brauchte Wochen um mir die Auskünfte zu den o.g. Einzelprojekten als auch zu den Mittelverwendungen und Verteilungen der Stadt Duisburg zu geben.

Die mir inzwischen dann endlich zugesandten Unterlagen enthalten allerdings signifikante Defizite, so dass Nachweise über Mittelverwendungen nicht ersichtlich sind. (Anmerkung: es werden Beträge an die Stadt Duisburg aufgeführt die nicht vollständig an Projekte ausgeschüttet wurden)

Seit Wochen verweigert man mir auf erneute Nachfragen die Aufklärung dazu.

Ich gehe davon aus, dass es ähnliche Vorkommnisse in vielen weiteren Kommunen bundesweit gibt und dass es in den Kommunen, zumindest in Duisburg, auch eine bestimmte Art der politischen Bevorzugung von Personen und Institutionen gibt die gezielt gefördert werden.

Ausserdem nehme ich an, dass die Kontrollen der Förderempfänger und Mittelverwendungen etc. vollkommen unzureichend sind, was den Erfolg des gesamten Projekts fragwürdig macht und zu einer Alibiveranstaltung degradiert.

Ferner unterstelle ich, dass Fördergelder auch zur persönlichen Bereicherung genutzt werden.

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich daher gegen

Frau YYY und Herrn XXX aus Ihrer Presseabteilung.

Grund: Beide antworten nicht mehr auf meine dezidierten Nachfragen zu finanziellen Differenzen und Unstimmigkeiten bei Fördergeldvergaben.

Den Bundesrechnungshof habe ich bereits informiert und von dort ein Bestätigungs-/Eingangsschreiben erhalten.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Mail und Beschwerde.

Ich behalte mir vor die Sache an den Haushaltsausschuss des Bundestages und an alle Parlamentsmitglieder des Bundestages zur Kenntnisnahme weiterzusenden.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze