Demokratie in Gefahr – hier ein weiteres Praxisbeispiel warum. Scham-Pus und Kaviar.

Das nun folgende Thema hatte ich an dieser Stelle bereits mehrfach ausführlich behandelt. Es geht um ein bestimmtes Verhalten der Polizei Duisburg. So hatte ich mich dort beschwert, bei gewissen Einladungen z.B. zu Pressekonferenzen etc. nicht berücksichtigt zu werden.

Sinngemäß antwortet man mir daraufhin, angesichts meines Vorwurfs damit gegen das Pressegesetz NRW sowie das Grundgesetz (Gleichbehandlung) zu verstossen, dass man diese Praxis beibehalten will und weiterhin nur bestimmte Pressevertreter bzw. Vertreter bestimmter Presseorgane zulassen bzw. einladen will. Dazu dürften u.a. die WAZ/NRZ, die RP und der WDR gehören. Grundsätzlich kann ich diese Haltung durchaus verstehen, man will eben niemanden wie mich in seiner Nähe haben der womöglich unbequeme Frage stellt. Dabei habe ich mich eigentlich nur auf kostenlosen Scham-Pus und Kaviar gefreut um danach wohlwollend zu schreiben wie effektiv und effizient Verbrechen bekämpft werden.

Egal. Jedenfalls wandte ich mich draufhin ans NRW-Innenministerium, der obersten Aufsichtsbehörde über die gesamte Polizei in NRW. Ich wollte wissen, ob man im Ministerium die Meinung der Polizei Duisburg teilt und ihr Vorgehen gutheisst.

Nach etlichem Hin und Her über Wochen und Monate war ein Pressesprecher angeblich bereit mit der Polizei Duisburg über die Sache zu sprechen. Doch er teilte mir schlußendlich lediglich mit, dass man in Duisburg bei der bisherigen Vorgehensweise bleibt, Ende Gelände. Eine dezidierte Auskunft des Ministeriums auf meine Frage ob man selbst diese Praxis gutheisse ist das nicht.

Daraufhin stellte ich beim Innenminister Anfang Mai eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den besagten Pressemann. Die landete in der Personalabteilung.

Nun nach zwei Monaten bekam ich eine Antwort: Man sieht keinen Anlaß  für meine Beschwerde. Ich kann aber gerne auf dem juristischen Wege unter Bezug auf das Pressegesetz NRW gegen das Verhalten in Duisburg vorgehen.

Tja, was sagt man dazu, zwei Behörden die gegen geltendes Recht verstossen  und eine davon ein Ministerium das mir nahelegt zu klagen, um zumindest somit von meinem guten Recht Gebrauch machen zu können.

Wer sich bzw. nun final die Frage stellt, ja warum klagst Du denn nicht, dem antworte ich wie folgt:

Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass ein Verwaltungsgericht zu meinen  Gunsten urteilen wird? Wenn, dann gebe ich ihm/ihr meine Kontonummer, er/sie zahlt mind. 3.000 EURO ein und ich reiche sofort Klage ein. Das Geld gibt es dann bei einem „Sieg“ von mir zurück. Aber bitte, wenn Berufung eingelegt werden sollte und es geht vor’s OVG, frisches Geld nachschiessen. Dann bitte mind. 10.000 EURO.

Ach ja, die Gegenseite riskiert dabei kein privates Geld, nur Steuergeld.

Kleiner Tipp zum Schluß:

Unter dem Titel „Hey, Demokratie“ kann man sich im August ein Bild von der Demokratie in Düsseldorf machen.

Es darf gelacht werden.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/hey-demokratie-tag-der-offenen-tuer-im-regierungsviertel