Heizungsgesetz beschlossen – kommunale Wärmeplanung go?!

Das sogenannte und umstrittene Heizungsgesetz (eigentlich korrekt Gebäudeenergiegesetz) ist im Bundestag endlich beschlossen worden, nun sind die Kommunen an der Reihe ihre kommunale Wärmeplanung entsprechend vorzunehmen.

Duisburg hat sich vor wenigen Tagen bereits aus der Deckung gewagt und will laut RP angeblich sofort damit starten.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/kommunale-waermeplanung-in-duisburg-soll-nun-sofort-starten_aid-97264025

Hier ein Leserkommentar dazu (Der Autor ist der Redaktion bekannt.):

Hallo Herr Schulze,

hier mein Kommentar dazu:

Dass die Stadt Duisburg die kommunale Wärmeplanung möglichst bald vorlegen will, ist erst einmal positiv zu bewerten! Denn das würde den Bürgern aufzeigen, was die Stadt/-werke vorhaben und damit eine gewisse Planungssicherheit geben.

Ob die Planungssicherheit für die Bürger dabei im Vordergrund steht, muss aber bezweifelt werden!

Es geht wohl vielmehr darum, die im Raume stehenden Fördermittel von Bund und Land auszunutzen sowie möglichst bald „Pflöcke zu setzen“, die private Haushalte in Richtung kommunaler Wärmeangebote (Fernwärme, zentrale Geothermie etc.) weisen sollen.

Damit würden die Stadtwerke Duisburg ihre Monopolstellung bei der zentralen Wärmeversorgung ausbauen können. Es wäre in diesem Zusammenhang auch durchaus denkbar, einen Anschluss- und Benutzungszwang kommunaler Wärmeversorgungssysteme zu etablieren, soweit dieses mit dem Umweltschutz begründet werden kann.

Die Stadt Duisburg hat zum Thema „Private Nutzung von Geothermie“ zudem bereits festgelegt (https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/102010100000057580.php), dass diese nur unter bestimmten Bedingungen (kein Trinkwassergewinnungsgebiet, kein ehemaliges Bergbaugebiet, kein Gebiet mit Boden- oder Grundwasserbelastung, kein Bereich mit Methanausgasungen) von der Unteren Wasserbehörde genehmigt wird. Wer also eine Wärmepumpe über Geothermie betreiben möchte, wie in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit längerem in privaten Haushalten praktiziert, dürfte in Duisburg wohl eher darauf verzichten müssen. Auch das wird den Stadtwerken Duisburg in die Hände spielen …

Soweit mein Kommentar.

Mit besten Grüßen

 

Tja, dem Kommentar schliesse ich mich vollumfänglich an. Besonders das Thema Bodenbelastungsgebiete dürfte sehr interessant sein. Vor allem die Frage, ob nicht doch noch das ein oder andere Gebiet plötzlich als verseucht gekennzeichnet wird, die Auswahl hinsichtlich solcher Gebiete ist gerade in Duisburg besonders hoch.

Ausserdem gehe ich davon aus, dass sämtliche Konditionen (Preise etc.) sowie die Art und Weise wie sie entstehen und sich zusammensetzen äusserst intransparent sein werden.

Zusätzlich ist merkwürdig, dass man bei diesem Thema sofort starten will, während man bei dem ebenso verpflichtenden Onlinezugangsgesetz (auch ein Bundesgesetz), dessen Inkrafttreten (am 1.1.2023) bereits fünf Jahre zuvor  bekannt war, bis heute nur sehr – mit Verlaub – zögerlich an der Umsetzung werkelt.