In eigener Sache: Hier mal ein Lachnummer-Beispiel für Presse-Auskunftsverlangen.

Seit fast sechs Jahren mauern sowohl der OB, seine komplette Verwaltung als auch die städtischen Beteiligungsunternehmen und geben mir keinerlei Auskunft. RP und WAZ/NRZ gegenüber sind sie nicht so geizig.

Inzwischen ist dies einerseits nicht mehr lustig und andererseits eine ziemlich fette Posse – wohlgemerkt in einem angeblich demokratischen Rechtsstaat.

Wie sehr man u.U. verhohnepiepelt wird wenn man Presse-Auskünfte mit mehr Nachdruck erlangen will, will ich an einem aktuellen Beispiel auf Bundesebene verdeutlichen.

Zwei Journalisten haben nun vor dem VG Köln in zwei Verfahren gesiegt, zumindest vorerst, bei dem es um weitere Auskünfte zum Hubschrauberflug der ehemaligen Verteidigungsmininster samt ihrem Sohn geht.

Liest man die Begründung des Kölner Gerichts und damit auch die Begründungen des beklagten Ministeriums, das die Auskünfte bisher verweigert, dann muß man gelinde gesagt nicht nur kotzen, sondern gleichzeitig auch ganz dolle auf ein Beißholz beissen sowie mit einem Mottek einen 10 Kubikmeter Felsklotz in klitzekleine Kiesel oder wenn’s nicht reicht mit dem Aggressionsabbau in feinsten Sand zerlegen.

Zitat:

Die Klagen hatten überwiegend Erfolg. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die vom Ministerium angeführten Versagungsgründe stehen der Erteilung der begehrten Informationen nicht entgegen. Der Einwand, die Offenlegung der begehrten Informationen habe nachteilige Auswirkungen auf die militärischen und sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr sowie die innere und äußere Sicherheit, greift nicht durch. Es fehlt insofern an einer substantiierten Darlegung des Ministeriums. Der Vortrag, dass sich aus den Informationen zum Programmablauf Rückschlüsse auf den Ablauf zukünftiger Truppenbesuche sowie die Fähigkeiten des besuchten Bataillons ziehen lassen, ist nicht hinreichend konkret. Dies gilt gleichermaßen für die Behauptung des Ministeriums, anhand der Kenntnis der Dienstvorschriften zur Nutzung von Luftfahrzeugen könnten zielgerichtete Ausspäh- und Spionageversuche unternommen werden.

Quelle:

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/26_09112023/index.php

Jeder Depp und jede Deppin merkt sofort, dass die Abwehrgründe des Verteidigungsministeriums ziemlich bekloppt sind.

Man fragt sich gleichzeitig ob Frau Lambrecht nicht rechtlich belangt werden müsste und ihr Sohn nicht für drei Jahre in Quarantäne muss, weil er seinen Kumpels (oder sogar Wladimir Putin) ev. mehr verraten könnte als es die beiden Journalisten je erfragen wollten.

Ich setze das nunmal in einen Vergleich zu Duisburg.

Wenn  ich den OB oder den DBI-Chef fragen würde wie teuer denn die Blumenampeln in der City sind, würden die mir eine Auskunft mit folgender Begründung verwehren, wenn sie denn überhaupt reagieren würden:

Sehr geehrte Herr Schulze,

ihrem Auskunftsbegehren kann nicht stattgegeben werden, da die Kosten für die Blumenampeln der höchsten Dienstgeheimnis-Einstufung unterliegen, da Kenntnisse der Kosten Rückschlüsse auf das Paarungsverhalten des OB und des DBI-Chefs zulassen würden und dies per DSGVO geschützte persönliche Informationen sind.

Tja, FCK DSGVO.

Schlußsatz:

Das sich Gerichte mit so was beschäftigen müssen (ich mache den beiden Journalisten keinen Vorwurf) ist zusammen mit den Kosten die dabei entstehen mehr als ärgerlich – womöglich geht’s sogar noch vor’s OVG.