Neuer Mietspiegel für Duisburg ab 1. Februar

Am 1. Februar 2024 tritt ein neuer Mietspiegel für Duisburg in Kraft. Er bildet eine Übersicht über die in der Stadt Duisburg zum Stichtag 01.05.2023 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Mietspiegel bieten den Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen.

Der Mietspiegel wird von der Stadt Duisburg herausgegeben und wurde auf Beschluss und unter Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel (Mietspiegel AG) erstellt. Die Mietspiegel AG wird organisiert und moderiert von der Stadt Duisburg (Amt für Soziales und Wohnen), zu den Teilnehmern gehören:

– Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein
– Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V.
– Haus und Grund Grafschaft Moers e.V.
– Mieterbund Rhein-Ruhr e.V.
– Mieterschutzverein Groß-Duisburg e.V.
– Mieterschutzbund e.V.
– Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg
– Stadt Duisburg, Stabsstelle für Informationslogistik und Wahlen
– Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen

Grundlage dieses Mietspiegels ist eine repräsentativ angelegte Vermieterbefragung, die von ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH aus Hamburg im Auftrag der Mietspiegel AG durchgeführt und unter Verwendung der Wohnlagenkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg ausgewertet wurde.

Der Mietspiegel 2024 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erstellt und von den vorgenannten Interessenverbänden (s.o. die ersten vier), zusätzlich vom Haus & Grund Hamborn e.V. und Haus & Grund Meiderich Eigentümerschutz-Gemeinschaft e.V., anerkannt und vom Immobilienverband Deutschland mitgetragen. Er genügt damit den Anforderungen, die an qualifizierte Mietspiegel (§ 558d Abs.1 BGB) gestellt werden.

Ab dem 31.01.2024 werden hier (s.u. Link) die neue Mietspiegelbroschüre sowie der Methodenbericht als „Download“ zur Verfügung stehen. Ebenso wird dort ein Link zum Mietspiegel-Onlinerechner zu finden sein.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/mietspiegel_fuer_die_stadt_duisburg.php

Gebühren

Der Mietspiegel ist kostenlos als Download verfügbar oder wird auf Anfrage als Kopie auf dem Postweg zugesandt. Hierfür ist die Zusendung eines an Sie selbst adressierten und frankierten Rückumschlages (Großbrief: bis 35,3 x 25 cm) mit 1,60 € Porto an die Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, 47049 Duisburg, mit der Bitte um Zusendung des Mietspiegels, erforderlich.